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Gefährdungsbeurteilung: Psychische Belastung frühzeitig erkennen
Die Gefährdungsbeurteilung deckt wie eine Superheldin psychische Belastung im Betrieb auf. © Shutterstock/durantelallera

Arbeitssicherheit : Gefährdungsbeurteilung: Psychische Belastung frühzeitig erkennen

Eine Gefährdungsbeurteilung hilft festzustellen, wie stark Beschäftigte belastet sind. Doch nur wenige Unternehmen nutzen das Instrument wie gesetzlich vorgeschrieben.

Marianne Nieporte muss sich manchmal zusammenreißen. Wenn sie zu Arbeitsunfällen gerufen wird – wie bei einem tödlichen Unfall in der Werkstatt eines Familienbetriebes –, dann wird persönliches Empfinden erstmal hintangestellt und es zählt Professionalität. Die Chemie- und Wirtschaftsingenieurin koordiniert im Hamburger Amt für Arbeitsschutz die Aufsicht für die Leitbranche Bau und dokumentiert unter anderem Arbeitsunfälle – und trifft gelegentlich auf Situationen, die nur schwer zu verarbeiten sind.

Unfälle und andere einschneidende Erlebnisse belasten nicht nur die Kolleginnen und Kollegen einer verunglückten Person, sondern auch diejenigen, die wie Nieporte im Job mit schrecklichen Ereignissen konfrontiert sind – also Rettungs- und Polizeikräfte, Feuerwehrleute, aber auch Fahrpersonal wie Zugführer, nicht zuletzt Beschäftigte in Banken oder im Einzelhandel, die Opfer von Überfällen werden können.

Belastung mit Folgen

„Wir sind von einer Psychologin der Feuerwehr geschult worden. Da habe ich einiges mitgenommen, unter anderem, mich auf dem Weg zum Unfallort innerlich vorzubereiten und Ruhe zu bewahren“, berichtet Nieporte. An einen Unfallort zu kommen, kann eine psychische Belastung mit Folgen sein: Denn im Nachhinein können posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) auftreten. Diese äußern sich durch Nervosität, Schlafstörungen und Angstzustände. Eine zeitnahe und umfassende psychologische Begleitung kann helfen, die oft folgenschwere PTBS zu vermeiden.

Auch für Nieporte steht eine geschulte Ansprechperson zur Verfügung: „Falls ich Probleme hätte, ein solches Ereignis zu verarbeiten, könnte ich mich an die psychologische Betreuung der Hamburger Feuerwehr wenden.“ Bisher war das nicht nötig, vor allem der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen helfe ihr, berichtet Nieporte. Stark und professionell sein ist in ihrem Job gefordert, aber Nieporte weiß: „Ich muss nicht die Heldenrolle übernehmen.“

Die Psyche ist verletzlich

Das Beispiel macht klar: Die menschliche Psyche ist ebenso verletzlich wie der Körper. Seit 1996 schreibt die Gesetzgebung vor, die Belastung am Arbeitsplatz zu beurteilen, seit 2013 benennt sie dabei psychische Faktoren explizit. Deshalb gilt: Trägt der Job dazu bei, dass Beschäftigte stark psychisch belastet sind, muss das Unternehmen gegensteuern – und zwar präventiv.

Dabei ist eine psychische Belastung nur selten so offensichtlich wie beim Anblick eines verunglückten Menschen. In vielen Berufen tragen hoher Zeit- und Leistungsdruck, ungünstige und lange Arbeitszeiten, soziale Konflikte oder Ängste dazu bei, dass sich Menschen überlastet fühlen. Symptome wie Gereiztheit und Erschöpfung, Konzentrations- und Schlafstörungen, Kopf- und Rückenschmerzen können die Folge sein.

Eine Meta-Studie, an der auch das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) beteiligt war, bestätigt das. Die Forschenden fanden heraus, dass psychosoziale Risiken zu Krankheitsbildern wie Rücken- oder Nackenschmerzen führen können. Beschäftigte, die wenig Unterstützung und kleine Handlungsspielräume bei gleichzeitiger hoher Anforderung hatten, waren besonders gefährdet, an Störungen des Bewegungsapparates zu erkranken.

Manche Berufe sind besonders gefährdet

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in einer Untersuchung zu Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege. So berichten über 60 Prozent der Pflegekräfte von mindestens drei psychosomatischen Beschwerden wie Schlafstörungen oder Erschöpfung. Bei den Beschäftigten aus anderen Berufen sind es 39 Prozent. Ähnlich groß sind die Unterschiede bei Muskel-Skelett-Beschwerden. Ebenfalls belastend kann Emotionsarbeit sein, wie sie das Servicepersonal im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Tourismus leisten muss: Ärger über die Kundschaft runterschlucken und lächeln. Die Folge kann emotionale Erschöpfung sein.

Weitere Informationen

Hier erfahren Sie mehr über psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung

Beratung und Unterstützung erhalten Betriebe bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Kontaktdaten finden Sie unter dguv.de.

Begriffserklärungen, Praxisbeispiele und Handlungshilfen wie die „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ sowie eine Liste von Beratungsstellen finden Sie unter gda-psyche.de

Die Präventionskampagne kommmitmensch der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften bietet ebenfalls viele Ansatzpunkte, um Aspekte psychischer Belastung in Betrieben anzugehen.

Psychische Belastung gehört dazu

Doch gehört das nicht zum Job dazu? Ja und nein: Es hilft enorm, wenn Beschäftigte wissen, wann sie Paroli bieten dürfen und dafür Rückendeckung von den Vorgesetzten haben – und wenn sie über ausreichend Handlungsspielraum verfügen, um einige Probleme selbst zu regeln. Betriebe, die solche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, sorgen für Entlastung ihrer Beschäftigten und können gutes Personal meist besser halten als andere. Aber wie können Betriebe ihre Gestaltungsspielräume zur Prävention nutzen?

Das Instrument dazu ist eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb, die psychische Aspekte berücksichtigt. Hierbei können Fachleute wie Esin Taskan-Karamürsel helfen. Die Leiterin des Kompetenz-Centers Gesundheit – Medizin – Psychologie der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie berät Betriebe, wie sie Belastungsfaktoren bei der Arbeit gesundheitsgerecht gestalten können.

Gestaltungsspielräume nutzen

Neben den klassischen Arbeitsschutzthemen, die von vielen Betrieben bereits erfasst werden, lenkt die Gefährdungsbeurteilung das Augenmerk hier auf psychische Faktoren. So ist bei Lärm nicht nur die Schädigung des Gehörs zu beurteilen, sondern auch, dass er „auf die Nerven geht“ und ablenkt. „Wir wollen, dass die Betriebe diese Faktoren in ihre Gefährdungsbeurteilung integrieren“, erklärt Taskan-Karamürsel. Tatsächlich ist inzwischen belegt, dass eine schlechte Sprachverständlichkeit durch Lärm an Büroarbeitsplätzen die Leistung und das psychische Befinden beeinträchtigt. Die Expertin kritisiert, dass dies in der Arbeitswelt bisher kaum Beachtung finde.

Grenzwerte für die Psyche? Gibt es!

Das Instrument ist also da, doch bisher können nur 7,4 Prozent der Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung inklusive psychischer Belastung aufweisen – so steht es im Abschlussbericht zum Arbeitsprogramm „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“ der Deutschen Arbeitsschutzstrategie aus dem Jahr 2018. Viele Betriebe wissen schlicht nicht, wie sie das Thema anfassen sollen.

Zum Glück geben Grenzwerte Orientierung. Zu den wichtigsten zählt das Arbeitszeitgesetz: Es begrenzt Arbeitszeiten inklusive Überstunden- und Pausenregelungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse – und sorgt so für Schutz vor psychischem Stress.

Der Bericht der Deutschen Arbeitsschutzstrategie zeigt, dass zwei Drittel der Betriebe beim Thema psychische Belastung zuerst die Gestaltung der Arbeitszeit und organisatorische Themen angehen, gefolgt von Arbeitsaufgaben und -umgebung. Die Gewichtung der Belastungsfaktoren hängt auch von den jeweiligen Branchen ab. Inzwischen haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ebenso wie die Gewerbeaufsicht branchentypische Gefährdungen der Psyche ermittelt.

Dieses Wissen fließt in Handlungshilfen sowie Schulungen für das eigene Personal und die betrieblichen Akteurinnen und Akteure ein. So kommen die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren nach und nach in der Praxis an. Eine Anschubberatung durch die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft kann helfen, den Prozess richtig aufzusetzen, gegebenenfalls mit professioneller Unterstützung durch eine beratende Person.

Gefährdungsbeurteilung: Was ist das?

Die Gefährdungsbeurteilung ist Fachleuten im Arbeitsschutz und Führungskräften vertraut. Damit wird in Betrieben beispielsweise erfasst, welche Belastung durch Lärm besteht und ob am Arbeitsplatz ein gesundheitsschädliches Maß einer Gefährdung überschritten wird. Falls ja, muss diese Gefährdung abgestellt werden. Ist das nicht möglich, sind Beschäftigte durch Ausrüstungen und Unterweisungen zu schützen.

Die Verantwortung dafür liegt beim Unternehmen. Unterstützung kommt von professionellen Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie von arbeitsmedizinischen Diensten. Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist eine Analyse der Gefährdungen im Betrieb. Um Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden, werden technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen eingeleitet, überprüft und dokumentiert. Dieser Prozess wird regelmäßig neu angestoßen und den jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Schlüsselfaktoren, die branchen- und tätigkeitsübergreifend direkten Einfluss auf die Gesundheit nehmen:

  • Arbeitsintensität: Zeit- und Leistungsdruck
  • Gestaltung der Arbeitszeit: Unter anderem Schichtarbeit, entgrenzte Erreichbarkeit
  • Handlungsspielraum: Geringe Entscheidungsfreiheit
  • Soziale Beziehungen: Unter anderem Konflikte mit Kunden, Vorgesetzten
  • Arbeitsumgebung: Lärm, Kälte, Hitze, Staub

Führungskräfte als Dreh- und Angelpunkt

Führungskräfte spielen beim Thema Psyche eine zentrale Rolle. Zum einen müssen sie in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung aktiv eingebunden sein. Zum anderen ist es ihre Aufgabe, psychische Belastungsfaktoren anzusprechen. Meist wissen sowohl Beschäftigte als auch Leitung, wo Handlungsbedarf besteht. Um dieses Potential für die Gefährdungsbeurteilung zu nutzen, gibt es bewährte Verfahren wie Beobachtungsinterviews, Befragungen oder Workshops.

Wer mit seinem Team tiefer einsteigen will, kann dafür die kommmitmensch-Dialoge nutzen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben dieses Tool für Betriebe im Rahmen ihrer Präventionskampagne kommmitmensch entwickelt. Es hilft Führungskräften, Belastungen in ihrem Team zu identifizieren und anzugehen. „Gerade kleine Betriebe sind oft sehr gut darin, Themen wie Konflikte, etwa im Team oder mit Kunden, Verteilung und Organisation von Aufgaben, flexible Arbeitszeiten oder Absprachen zur Erreichbarkeit bei ihren Teamsitzungen oder Frühstücksrunden anzusprechen“, so Taskan-Karamürsel von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). „Wer Absprachen systematisch entlang der psychischen Belastungsfaktoren bei der Arbeit notiert und nicht aus den Augen verliert, hat bereits wichtige Bausteine einer Gefährdungsbeurteilung entwickelt.“

Das Vorgehen erfüllt ein weiteres Kriterium: Beteiligung der Beschäftigten. Wo das gelingt, fühlen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst genommen, denn sie können ihre Arbeitsbedingungen mitgestalten.

Leistungsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit sichern

Den „großen Dampfer“, die Gefährdungsbeurteilung inklusive psychischer Faktoren, kann nur das gesamte Unternehmen gemeinsam bewältigen. Die Verantwortung dafür liegt bei der Leitung des Unternehmens, die Organisation ist beim Arbeitsschutzausschuss gut verortet.

Der Lohn: Wer Belastungsfaktoren umfassend beurteilt, kann langfristig auf Leistungsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit der Belegschaft bauen. Dabei muss der Aufwand für die Gefährdungsbeurteilung gar nicht so hoch sein, findet Marianne Nieporte: „Ich würde es begrüßen, die Dokumentationspflicht gerade bei kleinen und mittleren Betrieben nicht so streng zu sehen. Wir sollten nicht vergessen, dass das Arbeitsschutzgesetz die Form der Dokumentation offenlässt.“

Folgerichtig werden Unternehmen, die keine Gefährdungsbeurteilung inklusive psychischer Belastung aufweisen, bisher meist auch nicht bestraft, sondern über ihre Pflichten informiert und auf die Beratungsmöglichkeiten hingewiesen. Nieporte: „Ob dort dann etwas ins Rollen kommt, behalten wir allerdings im Auge.“

Denn Nieporte weiß aus eigener Erfahrung, wie wichtig es ist, psychische Belastungen ernst zu nehmen. Wenn sie zu einem Unfallort gerufen wird, kann sie sich darauf verlassen, dass sie mit den Erlebnissen nicht allein gelassen wird – und dieses Wissen tut gut.

Autorin: Miriam Becker