Gesundheitsschutz : Suchtprävention: Was können Führungskräfte tun?
Nach wie vor ist der Umgang mit Suchtmitteln bei der Arbeit ein ernstzunehmendes Problem. Der wegen der SARS-CoV-2-Pandemie verhängte Lockdown, Kontaktbeschränkungen und weitere Maßnahmen, die das Leben zum Teil massiv einschränken, führten seit Beginn der Pandemie zu einem gestiegenen Alkohol- und Drogenkonsum bei einem Teil der deutschen Gesellschaft.
Der Suchtmittelkonsum stellt für einige Menschen eine Bewältigungsstrategie dar, um Ängste und Sorgen abzumildern, zu entspannen und sich zu beruhigen. Untersuchungen der Wissenschaftler James M. Clay und Matthew O. Parker ergaben, dass aus einem länger andauernden erhöhten Konsum während der Isolation im Lockdown leicht eine Gewohnheit entsteht, die zu einer Abhängigkeit führen kann.
Risiken des Suchtmittelmissbrauchs
Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Denn die vom Suchtmittelmissbrauch betroffenen Beschäftigten gefährden im Arbeitsalltag nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Ihr Sozialverhalten verändert sich und auch ihre Arbeitsleistungen leiden. Oft haben sie erhöhte Fehlzeiten.
Wenn Beschäftigte entsprechend auffällig werden – sie sich also anders verhalten als gewohnt – müssen Arbeitgebende sowie Führungskräfte aufgrund ihrer Fürsorgepflicht und Führungsverantwortung handeln.
Weitere Informationen
Eine Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt Führungskräfte bei der Suchtprävention in ihrem Team: „Suchtprävention in der Arbeitswelt – Handlungsempfehlungen“
Suchtprävention beruht auf Kommunikation
„Ein wichtiger erster Schritt für eine erfolgreiche Suchtprävention ist, das Schweigen zu brechen“, sagt Dr. Birgit Pavlovsky, Referentin für Psychologie, Abteilung Gesundheit bei der BG BAU. Erforderlich dafür sei ein offener Austausch mit Beschäftigten über den Umgang mit Suchtmitteln und deren Auswirkungen.
Dies gelingt jedoch nur, wenn Führungskräfte einen engen Kontakt zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pflegen – auch wenn sich diese im Homeoffice oder auf Montage befinden oder in Schichtarbeit arbeiten. Regelmäßiger Kontakt und eine vertrauensvolle Kommunikationskultur tragen dazu bei, dass Führungskräfte Veränderungen im Verhalten wahrnehmen und ansprechen können. Ein gutes Betriebsklima und positive soziale Beziehungen innerhalb des Teams wirken unterstützend.
Das können Betriebe für eine gelungene Suchtprävention konkret tun
- Verfügbarkeit von Suchtmitteln am Arbeitsplatz, zum Beispiel Alkohol, verbieten
- Suchtfördernde Arbeitsbedingungen erfassen und verändern
- Das Arbeiten unter der Einwirkung von Suchtmitteln unterbinden
- Führungskräfte im Umgang mit suchtkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schulen
- Suchtbeauftragte qualifizieren und beauftragen
- Betriebliche Hilfsangebote und Maßnahmen zur Suchtprävention ausarbeiten und bekannt machen (z. B. in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung)
- Regelmäßig die Beschäftigten unterweisen
Das müssen Führungskräfte tun, wenn Beschäftigte unter Einwirkung von Suchtmitteln stehen
Um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu gewährleisten, sollten Führungskräfte zeitnah auf Auffälligkeiten und problematisches Verhalten am Arbeitsplatz reagieren.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, die oder der während der Arbeit unter Suchtmitteln steht, muss die Beschäftigung sofort unterbrechen und sicher nach Hause gebracht werden
- Bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz muss die Führungskraft den Vorfall mit der betroffenen Person besprechen
- Die Führungskraft bietet Unterstützung an und verweist auf interne und externe Hilfsangebote
- Die Führungskraft bleibt mit der betroffenen Person in Kontakt und beobachtet, ob sich dieser Vorfall wiederholt
- Nach vier bis sechs Wochen wird ein zweites Gespräch geführt
Führungskräfte signalisieren: Betroffene sind nicht allein
Dr. Birgit Pavlovsky betont: „Wenn Führungskräfte frühzeitig Auffälligkeiten wahrnehmen, diese ansprechen und auf eine Verhaltensänderung hinwirken, kann einer Suchterkrankung vorgebeugt werden.“ Gemeinsam sollten Führungskraft und die betroffene Person erörtern, was den Suchtmittelmissbrauch verursacht und welche Lösungen sie gemeinsam finden können, zum Beispiel passende Hilfsangebote zum Umgang mit Suchtmitteln sowie Arbeitsbedingungen überprüfen und anpassen.