Link to header
Gefahr der Sonne: Vor UV-Strahlung schützen
Wer im Freien arbeitet, sollte nicht nur auf Sonnenschutzmittel zurückgreifen. Auch UV-Schutzkleidung beugt Gesundheitsrisiken durch starke UV-Strahlung vor. © raufeld

Gesundheitsschutz : Gefahr der Sonne: Vor UV-Strahlung schützen

Für die menschliche Haut sind Teile der UV-Strahlung besonders schädlich. Wie draußen arbeitende Beschäftigte geschützt werden können.

Die natürliche UV-Strahlung kann das Erbgut von Hautzellen schädigen. Zwar beheben körpereigene Reparaturmechanismen einen Teil solcher Schäden wieder. Wer jedoch wiederholt UV-Strahlung ausgesetzt ist, riskiert bleibende Veränderungen der Erbsubstanz – und damit Hautkrebs. Er tritt vermehrt bei Beschäftigten auf, die sich während ihrer Tätigkeit regelmäßig im Freien aufhalten. Bestimmte Formen von hellem Hautkrebs können als Berufskrankheit anerkannt werden. Mit Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip lässt sich das Erkrankungsrisiko deutlich verringern. Eine frühe Prävention ist umso wichtiger, da sich Hautkrebs auch Jahre später entwickeln kann.

Arbeitszeiten anpassen

Zwischen 11 und 16 Uhr ist die Gefahr durch Sonnenstrahlung am höchsten. Wenn es Führungskräften möglich ist, sollten sie in Absprache mit den Beschäftigten organisatorisch die Arbeitszeiten anpassen: früh beginnen und eine längere Mittagspause vorsehen. Bei manchen Tätigkeiten ist es auch möglich zu rotieren, damit sich die Beschäftigten mit der Arbeit in der Sonne abwechseln.

Für Verschattung sorgen

Um den UV-Schutz im Freien zu verbessern, sollten schattige Pausenbereiche eingerichtet werden. Sonnensegel und Sonnenschirme oder Überdachungen bieten technische Lösungen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Beschäftigte, die zwischen April und September an mindestens 50 Arbeitstagen für mindestens eine Stunde täglich zwischen 11 und 16 Uhr draußen arbeiten, sollten zum UV-Schutz und zur Vorbeugung von Hautkrebs beraten werden. Damit Hautkrebs nicht erst entsteht oder zumindest frühzeitig entdeckt wird, müssen Arbeitgebende diesen Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten.

Klicktipp

Weitere Ausführungen zur Arbeitsmedizinischen Regel zu Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Passende Kleidung bereitstellen

Lange Hose und Ober­be­kleidung mit langen Ärmeln tragen, die luftdurchlässig sind sowie über einen ausreichenden UV-Schutz verfügen. Kopfbedeckungen mit breiter Krempe oder Nackenschutz schützen zusätzlich. Auch Handschuhe gehören zur persönlichen Schutz­ausrüstung. Blicken Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit regel­mäßig in die Sonne oder auf reflektierende Oberflächen, ist auch eine Sonnenschutzbrille zu stellen. Sonnenschutzmittel (Lichtschutzfaktor 30, besser 50) auf unbedeckte Körperstellen aufzutragen, ist die letzte Maßnahme in der Kette.