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Fahrzeuge auf Betriebssicherheit prüfen
Arbeitgebende haben dafür zu sorgen, dass Beschäftigte ausschließlich Fahrzeuge in betriebssicherem Zustand verwenden. © Adobe Stock/dieter76

Recht : Fahrzeuge auf Betriebssicherheit prüfen

Einrichtungen müssen Fahrzeuge regelmäßig auf Betriebssicherheit prüfen. Über Fristen und befähigte Personen informiert der DGUV Grundsatz 314-003.

Fahrzeuge werden als Arbeitsmittel an vielen Arbeitsplätzen des öffentlichen Dienstes eingesetzt, zum Beispiel für den Krankentransport, die Straßenreinigung oder zur Abfallsammlung. Unternehmen müssen dabei Sorge tragen, dass für die Beschäftigten, die mit den Fahrzeugen arbeiten, keine Gefährdungen entstehen. Deshalb sind dienstlich genutzte Fahrzeuge und Anhänger regelmäßig zu prüfen.

Klicktipp

Was bei einer Ordnungsprüfung und technischen Prüfung zu beachten ist, erklärt der DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit.

Wenn Beschäftigte Fahrzeuge dienstlich oder geschäftlich nutzen, müssen diese bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch auf betriebssicheren Zustand geprüft werden. Wer dazu befähigt ist und welche Prüffristen genau gelten, erklärt die Schrift. Ebenso beinhaltet sie Prüflisten, die als Arbeitshilfe eingesetzt werden können.