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Gesundes Büro – neue Branchenregel erschienen
Ein ergonomischer Arbeitsplatz trägt dazu bei, dass Beschäftigte, die im Büro arbeiten, gesund bleiben. © raufeld

Recht : Gesundes Büro – neue Branchenregel erschienen

Die aktualisierte Branchenregel Bürobetriebe setzt den Schwerpunkt in der Prävention auf Gesundheitsthemen.

An Unternehmen und Einrichtungen mit Büroarbeitsplätzen richtet sich die überarbeitete DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“. Sie bietet einen ganzheitlichen Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen aus staatlichen Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger.

Leitungen und Führungskräfte bekommen für in Bürobetrieben typische Arbeitssituationen, Tätigkeiten und Arbeitsplätze gezeigt, welche Gefährdungen typischerweise auftreten und mit welchen Präventionsmaßnahmen sich Arbeitsplätze im Büro sicher, gesund und ­ergonomisch gestalten lassen. Im Vergleich zur vorigen Ausgabe aus dem Jahr 2018 wurden rechtliche Verweise aktualisiert, beispiels­weise zur Technischen Regel ASR A6 „Bildschirmarbeit“.

Gesundes Büro: Maßnahmen für Führungskräfte

Da sich in Büros die Unfallrisiken vor allem auf Stolpern, Rutschen und Stürzen konzen­trieren, dreht sich die Branchenregel vor ­allem um die Themen physische und psychische Belastung und die Faktoren, die einen Einfluss darauf haben. Dazu gehört beispielsweise das Unterkapitel „Arbeitsorganisation und Führung“. Es enthält Hinweise, wie Arbeitsaufgaben und -inhalte gestaltet sein sollten, um Gesundheitsgefahren vorzubeugen.

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen für ein gesundes Büro gehört etwa, Beschäftigten Handlungsspielräume im Ablauf und bei der inhaltlichen Umsetzung von Aufgaben zu lassen. Bei der Kommunikation ist es wichtig, ein wertschätzendes Miteinander zu fördern sowie einen kollegialen Austausch und gegenseitige Unterstützung zu ermöglichen.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Zu den Grundlagen einer guten Sitzhaltung gehört:

  1. Zunächst den Stuhl einstellen
  2. Dann den Tisch
  3. Schließlich den Bildschirm

Was für die Arbeitsplätze im Büro gilt, sollten Beschäftigte auch im Home­office umsetzen. Der Bildschirm sollte mindestens eine Diagonale von 17 Zoll haben. Eingabemittel der Wahl sind Tastatur und Maus.

Ausstattung der Arbeitsplätze trägt zu gesundem Büro bei

Die Gestaltung der Arbeitsstätte hat einen großen Einfluss auf Psyche und körperliche Gesundheit. Hier geht die Branchenregel auf Faktoren wie Beleuchtung, Lärm und Akustik sowie ergonomische Arbeitsplätze ein. Zur Ergonomie zählen dabei nicht nur Raumgestaltung, Möblierung und Arbeitsmittel wie Bildschirme, Tastatur und Maus, sondern auch die verwendete Software.

Ein weiteres Kapitel widmet sich dem Raumklima in Büros. Zu diesem Thema ist zudem eine DGUV Information erschienen, die die wichtigsten Punkte genauer ausführt. Des Weiteren enthält die Branchenregel ergänzende Inhalte zur Kennzeichnung sicherer Produkte und zum Arbeitsschutzausschuss.

DGUV Branchenregel zum Nachlesen

DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ herunterladen.