Recht : Psychosoziale Notfallversorgung von Einsatzkräften
Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei, Hilfeleistungsorganisationen und des Technischen Hilfswerks sehen sich an Einsatzorten mitunter mit außergewöhnlich belastenden Ereignissen konfrontiert. Das Miterleben solcher Einsätze stellt hohe Anforderungen an physische und psychische Gesundheit der Einsatzkräfte, da sie weit über die Belastungen des Alltagslebens hinausgehen können.
Neben akuten Belastungsreaktionen wie Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten oder starke Erschöpfung besteht die Gefahr, dass Einsatzkräfte langanhaltende posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen oder depressive Episoden entwickeln. Nur wenn ihre Symptome frühzeitig erkannt werden, besteht die Chance, solche dauerhaften Erkrankungen mit geeigneten Maßnahmen abwenden zu können.
Leitfaden für die psychosoziale Notfallversorgung
Mit bestimmten Präventionsmaßnahmen schützen Verantwortliche Einsatzkräfte effektiv vor psychischen Störungen und Traumatisierungen. Solche Maßnahmen dienen dazu, einerseits Einsatzkräfte auf psychisch belastende Einsätze vorzubereiten und ihnen bei Bedarf unverzüglich geeignete Hilfe bereitzustellen.
Wichtige Hilfestellungen liefert hierfür die DGUV-Information 205-038 „Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte“. Der Leitfaden richtet sich an Arbeitgebende (Gemeinden, Städte und Landkreise) sowie Beschäftigte von Feuerwehren, Hilfeleistungsorganisationen und des Technischen Hilfswerks. Sie zeigt Sicherheitsbeauftragten und Führungskräften unter anderem, wie sie Symptome einer Belastungsstörung erkennen und entsprechende Hilfeleistungen einleiten können.