Arbeitssicherheit : Dunkel, glatt und unfallträchtig: Risiken im Winterdienst mindern
Damit im Winter alle Menschen unbeschadet an ihr Ziel kommen, müssen Verkehrswege aller Art von Schnee und Eis geräumt sowie Streumittel verteilt werden. Je nach Straßenkategorie erledigen Beschäftigte der Autobahnmeistereien, Straßenmeistereien oder der kommunalen Bauhöfe den Winterdienst.
Nah am Verkehr bei schlechter Sicht: Winterdienst ist anspruchsvoll
Die Tätigkeiten im Winterdienst sind für die Beschäftigten mit einigen Risiken verbunden. Niedrige Temperaturen, Eis, Schnee und Nässe machen die Arbeit an der frischen Luft beschwerlich. Die Sicht ist eingeschränkt, der Untergrund glatt und rutschig, sodass das Unfallrisiko steigt.
Zudem rücken die Beschäftigten oft abends oder in den frühen Morgenstunden aus, sodass sie bei Dunkelheit arbeiten. Hinzu kommt die Nähe zum fließenden Verkehr: An Straßen und anderen Verkehrswegen gilt es, nicht übersehen zu werden, um Kollisionen vorzubeugen. Auch erfordern die Tätigkeiten einen sicheren Umgang mit Maschinen und Fahrzeugen wie Schneepflügen, Räum- und Streufahrzeugen.
Führungskräfte müssen sichere Arbeitsbedingungen schaffen und dafür sorgen, dass alle Risiken durch entsprechende Schutzmaßnahmen minimiert oder gar beseitigt werden. Ausführlich informiert darüber die DGUV Regel 114-016 „Straßenbetrieb, Straßenunterhalt“ (ab S. 49). Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz beim Winterdienst ist die Gefährdungsbeurteilung.
Ruhezeiten einhalten und regelmäßig Pause machen
Die Tätigkeiten beim Winterdienst sind herausfordernd und verlangen von den Beschäftigten hohe Konzentration und Aufmerksamkeit. Vorgesetzte sollten deshalb darauf achten, dass Arbeitskräfte vor dem Beginn der Schicht erholt und ausgeruht sind. Führungskräfte müssen bei der Einsatzplanung ein Auge darauf haben, dass Ruhezeiten eingehalten werden.
Während einer Schicht sollten Beschäftigte immer wieder Pausen einlegen und sich aufwärmen können. Wie wichtig es ist, ausgeruht und konzentriert die Arbeit zu verrichten, sollten Führungskräfte regelmäßig betonen, unter anderem bei Unterweisungen.
Für den Winterdienst Warnkleidung bereitstellen
Wenn Beschäftigte an Verkehrswegen arbeiten, müssen sie Warnkleidung tragen. Durch die reflektierenden und fluoreszierenden Materialien können die Mitarbeitenden dann von anderen Menschen besser gesehen werden und einer Kollision – zum Beispiel mit vorbeifahrenden Autos – wird vorgebeugt.
Arbeitgebende müssen Warnkleidung der erforderlichen Schutzklasse bereitstellen. Damit die Schutzwirkung nicht eingeschränkt ist, sollten Vorgesetzte zudem auf das korrekte Tragen der Warnkleidung hinweisen. Wichtig ist beispielsweise, dass die reflektierenden Streifen aus jeder Perspektive gut zu sehen sind. Um das zu garantieren, sind Warnjacken deshalb stets zu schließen. Außerdem dürfen die Ärmel und Beine von Warnkleidung nicht hochgekrempelt werden.
Besser zu zweit: Besetzung von Fahrzeugen im Winterdienst
Die beim Streu- und Räumeinsatz meist schwierigen Witterungs- und Straßenbedingungen in Verbindung mit der erforderlichen Konzentration auf den Straßenverkehr stellen bereits hohe Anforderungen an die das Fahrzeug führende Person. Zusätzlich entstehen durch Bedienung und Beobachtung der angebauten Winterdienstgeräte weitere hohe Anforderungen. Unter derart schwierigen Bedingungen ist es meist erforderlich, das Fahrzeug mit zwei Personen zu besetzen.
Klicktipp
Über Details über die Besetzung von Fahrzeugen im Winterdienst informiert eine Fachbereich AKTUELL.
Mit Gefahrstoffen wie Streusalz und Sole sicher umgehen
Einrichtungen verwenden verschiedene Arten an Streugut, um das Unfallrisiko auf Straßen und Gehwegen zu verringern. Wenn dabei Salze oder deren wässrigen Lösungen (Sole) im Einsatz sind, müssen Beschäftigte besonders sorgfältig sein und Hautkontakt vermeiden. Vor allem gelöstes Streusalz kann bei falscher Handhabung gefährlich werden.
Schutzhandschuhe (aus Nitril oder Butylkautschuk) sind als persönliche Schutzausrüstung bei der Arbeit verpflichtend. Beim Umgang mit Sole sind ebenso Schutzbrillen und Atemschutzmasken empfohlen. Führungskräfte müssen Beschäftigte im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen wie Streugut und Sole unterweisen.