Arbeitssicherheit : Digitale Tools: „Transferleistung erbringen“
Herr Dr. Kohn, wie können digitale Tools dabei helfen, die Gefährdungsbeurteilung zu verbessern?
Die Durchführung und vor allem Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kann mitunter sehr aufwendig und auch komplex sein. Wenn ein digitales Tool diese Arbeit erleichtert und zu einer qualitativ hochwertigen Gefährdungsbeurteilung beiträgt, spricht nichts gegen dessen Einsatz. Dabei muss allerdings immer eine Transferleistung stattfinden. Denn digitale Tools ersetzen nicht den Gang durch den Betrieb, um Gefährdungen und Mängel vor Ort zu erkennen.
Können sich Prozesse auch verschlechtern?
Selbstverständlich. Beim Einsatz eines solchen digitalen Tools kann beispielsweise durchaus die Gefahr bestehen, dass die Gefährdungsbeurteilung dann nur noch am Rechner „erledigt“ wird. Dadurch entfällt aber die oben angesprochene Transferleistung, die unbedingt erbracht werden sollte.
Wo können sich Verantwortliche beraten lassen, wenn sie digitale Lösungen für ihre Gefährdungsbeurteilung suchen?
Erste Ansprechperson für die Unternehmensleitung zu allen Fragen des Arbeitsschutzes ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger oder die zuständige Aufsichtsperson zu wenden, denn möglicherweise liegen dort bereits Erfahrungen zu ähnlichen Projekten vor. Bei größeren Digitalisierungsprojekten sollte natürlich zusätzlich die IT-Abteilung des Unternehmens einbezogen werden.
Wie schätzen Sie das Thema Datenschutz bei digitalen Tools ein?
Ein digitales Tool für die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung ist, sobald es eingesetzt wird, Teil der Unternehmens-IT. Insoferngilt für diese digitalen Tools in Sachen Datenschutz auch all das, was diesbezüglich für die gesamte IT-Landschaft gilt.