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Hilfe von oben durch Drohnen
Die Einsatzbereiche für unbemannte Luftfahrzeuge werden immer mehr. © Adobe Stock/Natnan Srisuwan

Arbeitssicherheit : Hilfe von oben durch Drohnen

Drohnen übernehmen immer mehr Aufgaben in Betrieben. Wer Drohnen einsetzen will, muss aber einiges beachten.

Dachdeckermeister Frank Miesbach steht auf dem Bürgersteig, in der Hand ein großer quadratischer Kasten mit Reglern und Knöpfen. Er schaut abwechselnd nach oben, Richtung Dach, und nach unten auf die Fernsteuerung und ist ziemlich zufrieden. Seinen Job hat er heute erledigt, ohne überhaupt in die Höhe zu steigen: dank einer Kameradrohne. Die neue Helferin im Dachdeckerrepertoire ermöglicht es Miesbach, Kosten zu sparen, und trägt gleichzeitig zur Sicherheit seiner Beschäftigten bei. Denn für Inspektionsarbeiten und zum Abschätzen von Aufwand und Kosten muss nun keiner seiner Angestellten mehr mit Leiter und Schutzausrüstung auf Dächern herumklettern.

Einsatzgebiete für Drohnen gibt es viele

Die Einsatzbereiche für unbemannte Luftfahrzeuge (unmanned aerial vehicles, UAV, umgangssprachlich Drohne genannt) werden laufend mehr. Am häufigsten findet man gewerblich genutzte Multikopter heute in der Inspektion und Dokumentation. Doch auch für Wettermessungen, zur Überwachung von Gletschern, zur Wildtierzählung, bei der Inventur in großen Lagerhallen oder in der Straßenverkehrsüberwachung werden sie mittlerweile eingesetzt. Und die Filmbranche macht sich die Geräte zunutze: Das Ergebnis lässt sich mittlerweile fast jeden Sonntagabend im Tatort bestaunen. Multikopter tragen erheblich zur Effizienzsteigerung, zur Kostensenkung und vor allem zum Arbeitsschutz bei. Das bestätigt auch Kai Langer, Geschäftsführer von GEARS. Die Firma ist auf Arbeiten in der Höhe spezialisiert. Viele Arbeiten, für die seine Leute früher „ins Seil mussten“, können mittlerweile per Fernsteuerung erledigt werden. „Durch Drohnen erreichen wir eine kürzere Einsatzzeit und haben einen geringeren Personalaufwand“, so Langer. „Das Personal muss außerdem weniger schwere Lasten tragen und wir können das Restrisiko, das beim Arbeiten in der Höhe immer besteht, nochmal minimieren.“

Die Flugmaschine macht also alles sicherer? Nicht ganz: Wie von jeder Maschine gehen auch von Drohnen Risiken aus – Absturz, Kontakt mit rotierenden Teilen oder ein defekter Akku sind nur einige der möglichen Gefährdungen. Und dann ist da auch immer noch die Person, die das Gerät bedient.

Neuerungen im Anflug

Das Sachgebiet Postsendungen der DGUV arbeitet gemeinsam mit Partnern zurzeit an einem Befähigungsnachweis – ähnlich dem Staplerführerschein, nur für Drohnen. Das Luftfahrtbundesamt fordert zwar aktuell schon einen Kenntnisnachweis im Umgang mit unbemannten Luftfahrzeugen, doch um den Nachweis zu erlangen, muss man nie einen Multikopter in der Hand gehabt haben – er ist rein theoretischer Natur. Außerdem gilt er nur für Einsätze im Freien. Eine praxisorientierte Befähigung ist eigentlich überfällig, denn die Anzahl der Geräte im gewerblichen Einsatz wächst rasant. Das bestätigt auch Marco Brust, der mit seiner Firma dronesecure Gutachten und Zertifizierungen für neue Zulassungen erstellt. Brust arbeitet auch am Drohnenführerschein mit.

Weitere Informationen

… zum Gebrauch von Multikoptern hat das Sachgebiet „Postsendungen“ der DGUV.

Der Tipp: Gefährdungsbeurteilung

Wer in der Zwischenzeit darüber nachdenkt, sich ein Fluggerät anzuschaffen, sollte bereits vor dem Kauf damit beginnen, die Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Sowohl staatliches Regelwerk als auch die Regeln der Unfallversicherungsträger müssen hier berücksichtigt werden, aber auch die Sicherheitshinweise der Hersteller. Die Regularien unterscheiden sich nämlich je nach Gewicht, Zuladung, Flughöhe und Gegend, in der das Gerät fliegen soll.

Dachdecker Miesbach beispielsweise benötigt für seine Drohne, die mit Kamera ausgestattet mehr als 0,25 Kilogramm wiegt, eine Plakette. Diese muss feuerfest sein sowie Miesbachs Namen und seine Adresse enthalten. Möglich wäre auch, dass im Einsatz spezielle Schutzausrüstungen getragen oder andere Vorkehrungen getroffen werden. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn herunterhängende Kabel in großen Lagerhallen einen Absturz provozieren könnten und das Fluggerät so zur potenziellen Gefährdung würde. All das muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Wenn dann die Drohne entsprechend den Regularien im Einsatz ist und der Benutzer oder die Benutzerin gelernt hat, die Flugmaschine zu bedienen, dann, so Miesbach „macht es richtig Spaß, mit den Dingern zu arbeiten“.

Autorin: Maren Zeidler