Diskriminierungsfreie Bewerbungen möglich machen
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierung beim Recruiting. Mit diesen Tipps gelingt es Unternehmen, bei Bewerbungen niemanden auszuschließen.
Geschrieben von: Jörn Käsebier
Datum: 11.05.2023
Ein diskriminierungssensibles Einstellungsverfahren hilft dabei, Benachteiligungen im Bewerbungsprozess vorzubeugen. Das ist auch gesetzlich geboten, denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt, Menschen wegen ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Geschlecht, Alter, Religion oder Behinderung zu diskriminieren.
Die Initiative neue Qualität der Arbeit (INQA) hat Tipps für Unternehmen und Einrichtungen zusammengestellt. Sie helfen, Verstöße gegen das AGG zu vermeiden.
Sechs Tipps für Unternehmen, um Diskriminierung beim Recruiting zu vermeiden.
Darüber hinaus bietet ein diskriminierungssensibles Einstellungsverfahren die Chance, auch Gruppen von Bewerberinnen und Bewerbern anzusprechen, die bislang wenig in der Einrichtung vertreten sind. Das Verfahren beginnt bei einer rechtssicher und vielfaltssensibel formulierten Stellenanzeige und führt über anonymisierte Bewerbungsprozesse bis hin zu standardisierten Bewerbungsgesprächen, die damit für alle gleich sind.
Die INQA empfiehlt aber auch, Personalverantwortliche für das Thema zu schulen und mehrere Personen mit dem Auswahlprozess zu betrauen, damit nicht eine Einzelmeinung den Ausschlag gibt.