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Hilfe bei Wiederbelebung nach Herzstillstand
Für AED sollte ein geeigneter Standort im Betrieb gefunden werden. Der Standort ist mit dem Rettungszeichen E010 zu kennzeichnen. © picture alliance/Rupert Oberhäuser

Gesundheitsschutz : Hilfe bei Wiederbelebung nach Herzstillstand

Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) können Leben retten. Sie sind in Betrieben nicht vorgeschrieben. Warum Führungskräfte dennoch die Anschaffung anregen sollten.

Bei Herzstillstand oder plötzlichem Kammerflimmern ist schnelle Hilfe lebensentscheidend. Gelingt es innerhalb der ersten drei Minuten, eine Herz-­Lungen-Wiederbelebung zu ­starten und Schocks mit einem Automatisierten Externen Defibrillator (AED) zu geben, steigen die Überlebens­chancen der Betroffenen deutlich.

AED sind weder für bestimmte ­Branchen noch ab einer bestimmten Betriebs­größe vorgeschrieben. Doch Unfall­kassen und Berufsgenossenschaften werben für eine freiwillige Anschaffung: „Sie sind der beste ­Standard und für die Gesellschaft ein Gewinn“, sagt Dr. Isabella Marx, Leiterin des Fach­bereichs Erste Hilfe der DGUV.

Klicktipp

Bei der DGUV finden Interessierte Antworten auf viele wichtige Fragen rund um AED im Betrieb.

AED im Betrieb: Ersthelfende schulen

Sie empfiehlt AED vor allem Unter­neh­men und Einrichtungen mit gefährdetem Personal und Publikumsverkehr. Eine besondere Gefährdungslage, etwa durch elektrischen Strom, kann ebenfalls für eine Anschaffung sprechen. Gerade wenn ein Rettungsdienst voraussichtlich mehr als zehn Minuten bis zum Ein­tref­fen im Unternehmen braucht, ­können AED einen Unterschied machen.

Damit der Einsatz im Ernstfall reibungslos funktioniert, sollten Unternehmen und Einrichtungen, die über einen oder mehrere AED verfügen, ihre Ersthelfenden in der Bedienung unterweisen. Der Umgang mit dem AED ist darüber ­hinaus fester Bestandteil der Erste-­Hilfe-­Fortbildung.

Betriebsanweisung für AED erstellen

Bei Einführung eines AED ist es wichtig, einen geeigneten Standort für das Gerät festzulegen und ihn ausreichend zu beschildern. Das Rettungszeichen E010 weist auf die Geräte hin. Zudem sollte ihr Standort im Flucht- und Rettungsplan vermerkt sein und eine Person benannt werden, die sich um Wartung und Pflege des Gerätes kümmert.

Schließlich braucht es eine Betriebs­an­weisung. Die DGUV hat eine Muster­vor­lage erstellt, die der DGUV Information „Automatisierte Defibrilla­tion im Rahmen der betrieblichen ­Ersten Hilfe“ angehängt ist – ebenso wie eine Checkliste zur ­Einführung eines AED im Betrieb.