Recht : Erste Hilfe im Unternehmen organisieren
Ob nach einem Sturz oder bei einem Herzinfarkt: Jeder Mensch kann anderen helfen und ist dazu auch verpflichtet – sofern Erste Hilfe „den Umständen nach zuzumuten“ ist, heißt es in Paragraf 323c Strafgesetzbuch. Verantwortliche dürfen das Thema aber nicht dem Zufall überlassen, sondern müssen Erste Hilfe im Unternehmen organisieren. Etwa, indem sie für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfender sorgen.
Was genau sind betriebliche Ersthelfende?
Gemeint sind Personen im Betrieb, die nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Erste Hilfe ausgebildet wurden. Verantwortlich dafür sind laut DGUV Vorschrift 1 die Unternehmen. Die Kosten übernimmt der Unfallversicherungsträger. Kurse werden von verschiedenen Stellen angeboten, etwa Hilfsorganisationen. Einen Überblick gibt die Website „Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe“ der VBG. Laut DGUV Vorschrift müssen Ersthelfende ihre Kenntnisse alle zwei Jahre durch eine Fortbildung auffrischen.
Wie werden Ersthelfende bzw. die Erste Hilfe im Unternehmen organisiert?
Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ab zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten eine ausgebildete Ersthelferin oder ein ausgebildeter Ersthelfer vor Ort ist. Bei mehr Beschäftigten kommt es auf die Branche an: In Verwaltungsbetrieben müssen fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten Ersthelfende sein, in anderen Branchen sind es zehn Prozent.
Diese Quote muss auch gewährleistet sein, wenn weniger Beschäftigte als gewöhnlich anwesend sind, etwa aufgrund von mobiler Arbeit. Hier müssen Verantwortliche realistisch planen. Sind von 100 Beschäftigten zum Beispiel montags oder freitags im Schnitt nur 60 vor Ort, kann sich die Zahl der Ersthelfenden daran orientieren. Aufgrund möglicher Schwankungen ist es aber immer sinnvoll, mehr Leute auszubilden als gesetzlich vorgeschrieben. Idealerweise vor allem jene Beschäftigten, die regelmäßig vor Ort sind.
Klicktipp
Die Fachbereich AKTUELL der DGUV informiert: Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten
Wie motiviert man Beschäftigte für das Ehrenamt?
Manche Beschäftigte haben Sorge, im Notfall etwas falsch zu machen, trotz Ausbildung. Doch Fachleute betonen: Das Schlimmste wäre, gar nichts zu tun – und mit Grundkenntnissen in Erster Hilfe fällt es leichter, zu reagieren und etwa die Rettungskette zu starten (s. Grafik unten) Zudem sind lebensbedrohliche Notfälle am Arbeitsplatz die absolute Ausnahme. Meist geht es um kleinere Verletzungen und oft einfach darum, Kolleginnen und Kollegen in einem Schreckmoment zu unterstützen. Eine weitere Motivation: Auch im Privaten gibt die Erste-Hilfe-Ausbildung mehr Sicherheit.
Im Notfall entscheidend: Die Rettungskette starten
Bei einem medizinischen Notfall zählt oft jede Sekunde. Ersthelfende müssen sofort die Rettungskette starten, um eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten. Diese basiert auf vier ineinandergreifenden Schritten:
Ersthelfende
1. Sofortmaßnahmen:
zum Beispiel Atmung und Bewusstsein prüfen, ggf. aus Gefahrenzone retten, ggf. Notruf 112 wählen oder andere Person bitten, es zu tun
2. Weitergehende Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Wird keine normale Atmung festgestellt: Wiederbelebung beginnen (im Wechsel 30 × Herzdruckmassage, 2 × Beatmen); wenn vorhanden, Defibrillator (AED) holen lassen
Wichtig: Sind mehrere Personen vor Ort, setzt nur eine den Notruf ab und holt ggf. den AED, die anderen beginnen bereits mit der Wiederbelebung
Bei normaler Atmung: stabile Seitenlage
Bei Verletzungen: ggf. Blutung stillen/verringern, Wärme und Trost spenden
Medizinische Fachkräfte
3. Rettungsdienst kommt und übernimmt die Versorgung
4. Fahrt ins Krankenhaus