
Gesundheitsschutz : Bildschirmbrille: Scharf sehen, gesund arbeiten
Eine Kollegin beugt sich immer wieder zum Bildschirm vor, ein anderer Mitarbeiter reibt sich regelmäßig angestrengt die Augen: Manchmal steckt mehr dahinter als bloße Ermüdungserscheinungen nach einem langen Tag am Rechner – zum Beispiel Schwierigkeiten beim scharfen Sehen während der Bildschirmarbeit. Löst eine reguläre Sehhilfe das Problem nicht, braucht die Person unter Umständen eine spezielle Bildschirmbrille.
Was ist eine Bildschirmbrille?
Eine Bildschirmbrille unterstützt, wenn die Sehkraft und insbesondere die Akkomodationsfähigkeit nachlässt. Dann fällt es der Augenlinse schwer, Dinge in unterschiedlicher Entfernung zu fokussieren. Genau das ist aber bei Bildschirmarbeit gefragt, wenn der Blick zwischen Tastatur (< 50 cm) und Bildschirm (50–100 cm) wechselt – und hin und wieder auch über den Bildschirm hinweg, etwa zur Kollegin gegenüber (> 100 cm). Im Gegensatz zu einer regulären Gleitsichtbrille ist die Sehstärke der Bildschirmbrille auf diese drei Bereiche sowie die entsprechende Blickrichtung optimiert. Sprich, Nutzende können Fern-, Zwischen- und Nahbereich scharf sehen, ohne den Kopf bewegen zu müssen. Das fördert auch die Ergonomie.
Gesunde Bildschirmarbeit: Vorgaben konkretisiert
Die neue Technische Regel ASR A6 ...
Welche Rolle spielt die arbeitsmedizinische Vorsorge?
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge soll dazu beitragen, berufsbedingte Erkrankungen zu erkennen und zu vermeiden. Arbeitgebende müssen Mitarbeitenden mit Bildschirmarbeitsplätzen diese Untersuchung anbieten. Hier gilt laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): „Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens.“ Ob Beschäftigte das Angebot annehmen, ist ihnen überlassen. Im Sinne gesunder und sicherer Arbeit ist dies aber dringend zu empfehlen. Bestenfalls übernehmen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die Untersuchung wie auch die folgende Beratung, da sie Beschäftigte und Unternehmen kennen.
Wann wird eine Bildschirmbrille empfohlen und somit erstattet?
In der ArbMedVV heißt es weiter: „Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.“ Stellt die Ärztin oder der Arzt also fest, dass nur eine Bildschirmbrille die Fähigkeit zum scharfen Sehen am Bildschirm gewährleisten kann beziehungsweise diese dazu beiträgt, gesunde ergonomische Arbeit zu ermöglichen, wird diese empfohlen – und somit erstattet.
Gibt es Grenzen für die Kostenerstattung?
Die Höhe der Kostenerstattung ist gesetzlich nicht festgelegt. Um Konflikte zu vermeiden, welches Gestell und welche Gläser bezahlt werden, können Verantwortliche dazu allgemeingültige vertragliche Rahmenbedingungen festlegen (zum Beispiel die Kostenerstattung eines Kassengestells mit passenden Gläsern).