Gesundheitsschutz : Mit der richtigen Sonnenbrille bei der Arbeit die Augen schützen
Ob im Straßenbau, bei der Waldarbeit oder im behördlichen Außeneinsatz: Manche Beschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten regelmäßig unter freiem Himmel. Dabei müssen sie neben ihrer Haut auch ihre Augen vor UV-Strahlung schützen, um kurz- und langfristige Schädigungen zu vermeiden. Ebenso wichtig ist ein Schutz vor Blendung. Unverzichtbar ist daher die persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Form einer Sonnenbrille bei der Arbeit.
Wann bekommen Beschäftigte eine Sonnenbrille?
Risiken durch solare UV-Strahlung müssen die Arbeitgebenden oder deren Führungskräfte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Wenn Risiken für die Augen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausreichend minimiert werden können – etwa Verschattung oder Anpassung von Arbeitsabläufen oder -zeiten – wird eine Sonnenbrille als Teil der PSA notwendig. Wurde der Bedarf entsprechend ermittelt, muss diese vom Unternehmen oder der Einrichtung gestellt werden. Zu einer Sonnenbrille in Sehstärke sind Unternehmen nicht verpflichtet, manche bieten diese Option aber dennoch an.
Welche Art von Sonnenbrille ist bei der Arbeit die richtige?
Das kommt auf die Tätigkeit an. Bei einer Waldarbeiterin beispielsweise sollte die Sonnenbrille besonders rutschfest sitzen und bruchsicher sein. Bei Beschäftigten, die Fahrzeuge lenken, darf die Tönung nicht zu dunkel sein, damit Schilder und Ampeln gut sichtbar sind. Auch die Farbe der Gläser spielt hierbei eine Rolle. Bei Sonnenbrillen gibt es fünf Filterkategorien – je höher der Filter, desto stärker die Tönung und desto stärker die Reduzierung von Blendeffekten. Die Tönung sagt jedoch nichts über die Schutzwirkung gegen UV-Strahlung aus. Auch klare Gläser können über einen UV-Schutz verfügen.
Checkliste: Ein Überblick zu den Filterkategorien nach DIN ISO 12312-1
Kategorie 0:
- sehr heller Filter/ kaum Tönung, 80-100 % Lichtdurchlässigkeit, kein Lichtschutz
- Als PSA bei der Arbeit in der Regel nicht geeignet
Kategorie 1:
- heller bis mittlerer Filter/ mittlere Tönung 43-80 % Lichtdurchlässigkeit, leichter Lichtschutz
- Als PSA bei der Arbeit in der Regel nicht geeignet, maximal für kurze Aufenthalte im Freien
Kategorie 2:
- Dunkler Filter/ dunkle Tönung, 18-43 % Lichtdurchlässigkeit, starker Lichtschutz
- Als PSA bei der Arbeit ggf. in Fahrzeugen und bei Lichtverhältnissen mit normaler Blendung geeignet; Beratung nutzen bzw. Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
Kategorie 3:
- Sehr dunkler Filter/ sehr dunkle Tönung, 8-18 % Lichtdurchlässigkeit, sehr starker Lichtschutz
- Als PSA bei der Arbeit z.B. bei starker Blendung durch direkte Sonne, Wasserflächen oder Sand geeignet; im Verkehr nur bedingt geeignet; Beratung nutzen bzw. Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
Kategorie 4:
- Sehr dunkler Filter/ sehr dunkle Tönung, 3-8 % Lichtdurchlässigkeit, sehr starker Lichtschutz
- Als PSA bei der Arbeit nur unter besonderen/extremen Bedingungen geeignet, z.B. bei Arbeiten in Schneeflächen oder Blick in den Himmel, nicht verkehrstauglich; Beratung nutzen bzw. Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
Klicktipp: Praxishilfe zum Kauf von Sonnenbrillen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
Wichtig ist zudem, dass die Augen bei der Arbeit auch seitlich vor Blendung geschützt werden. Daher sollten Sonnenbrillen ein gebogenes Glas und möglichst breite Bügel haben, sodass auch die Schläfen abgedeckt sind.
Was ist beim Kauf von Sonnenbrillen zu berücksichtigen?
Wie auch bei anderen PSA-Komponenten gilt: Nicht jedes Modell passt zu jeder Person. Sowohl die Kopfformen als auch persönliche Empfindungen unterscheiden sich. Eine Sonnenbrille darf weder zu eng noch zu locker sitzen, sonst wird sie nicht gerne oder gar nicht von den Beschäftigten getragen. Manche Modelle können mit einem Halteband stabilisiert werden. Auch bei der Art der Bügel gibt es Unterschiede.
Von daher sind Arbeitgebende oder Führungskräfte gut beraten, nicht einfach für alle Beschäftigten ein und dasselbe Sonnenbrillenmodell anzuschaffen – selbst dann nicht, wenn alle dieselbe Filterkategorie tragen können. Eine Möglichkeit ist es, eine Vorauswahl von zwei oder drei Modellen zu treffen. Aus diesen Modellen können die Mitarbeitenden dann das für sie passende auswählen. Hierbei können sich Führungskräfte von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Hersteller beraten lassen.
Gefahr der Sonne: Vor UV-Strahlung schützen
Für die menschliche Haut sind Teile ...
Welche Normen muss eine Sonnenbrille erfüllen?
Die Sonnenbrille muss die UV-Strahlen ausreichend herausfiltern, um die Augen zu schützen. Ein erster Richtwert ist die Kennzeichnung „UV 400“ – dieser Standard gibt an, dass die Gläser die Strahlung bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern filtern. Vergleichbar ist ein Hinweis auf eine Prüfung nach „DIN EN ISO 12312-1“ (für den privaten Gebrauch) oder „DIN EN 172“ (für den beruflichen Bereich), der die Einhaltung der erforderlichen Normen deklariert. Zudem sollte jede Brille das CE-Siegel tragen.