Recht : Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) kann seit dem 29. April 2025 von allen Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken genutzt werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengetragen, was die Einführung der ePA für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung bedeutet.
FAQ zur elektronischen Patientenakte ePA
Eine Sammlung von Fragen und Antworten rund um die elektronische Patientenakte und die Besonderheiten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung auf der Website der DGUV.
Gebündelte Daten in der elektronischen Patientenakte
Versicherten und ihren Behandlerinnen und Behandlern stehen in der digitalen Akte alle Daten zu ihrer Heilbehandlung gebündelt zur Verfügung. So kann die zuständige D-Ärztin oder der D-Arzt zum Beispiel direkt auf den Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus zugreifen. Aber auch weitere behandelnde Personen wie Physio- oder Ergotherapeutinnen und -therapeuten oder Kliniken können bei Bedarf auf die Daten zugreifen. Darunter fallen etwa Arztbriefe, Krankengeschichte, Befunde, Laborwerte oder Infos zur Medikation. Versicherte können diese Daten ebenfalls über eine ePA-App ihrer Krankenversicherung einsehen und verwalten.