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Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)
In der elektronischen Patientenakte stehen Daten zur Heilbehandlung von Versicherten gebündelt zur Verfügung © Adobe Stock/Andrea Gaitanides

Recht : Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Seit April 2025 profitieren Behandelnde und Versicherte von der elektronischen Patientenakte. Die DGUV stellt in einem FAQ relevante Infos zusammen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) kann seit dem 29. April 2025 von allen Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken genutzt werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengetragen, was die Einführung der ePA für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung bedeutet.

FAQ zur elektronischen Patientenakte ePA

Eine Sammlung von Fragen und Antworten rund um die elektronische Patientenakte und die Besonderheiten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung auf der Website der DGUV.

Gebündelte Daten in der elektronischen Patientenakte

Versicherten und ihren Behandlerinnen und Behandlern stehen in der digitalen Akte alle Daten zu ihrer Heilbehandlung gebündelt zur Verfügung. So kann die zuständige D-Ärztin oder der D-Arzt zum Beispiel direkt auf den Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus zugreifen. Aber auch weitere behandelnde Personen wie Physio- oder Ergotherapeutinnen und -therapeuten oder Kliniken können bei Bedarf auf die Daten zugreifen. Darunter fallen etwa Arztbriefe, Krankengeschichte, Befunde, Laborwerte oder Infos zur Medikation. Versicherte können diese Daten ebenfalls über eine ePA-App ihrer Krankenversicherung einsehen und verwalten.