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Cannabisgesetz: Fragen und Antworten
Arbeitgebende müssen ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und dürfen den Cannabiskonsum - trotz Gesetzesänderung - während der Arbeitszeit untersagen. © Adobe Stock/mila103

Recht : Cannabisgesetz: Fragen und Antworten

Cannabis ist seit April 2024 teilweise legal. Was das neue Gesetz für den Arbeitsschutz bedeutet, erklärt eine aktualisierte Fachbereich AKTUELL.

Seit April 2024 sind der Besitz und Konsum von Cannabis unter gewissen Bedingungen nicht mehr illegal. Doch wie wirkt sich das Cannabisgesetz auf den Arbeitsschutz aus? Wie sind Beschäftigte nach Cannabis­konsum versichert – und dürfen Unter­nehmen Cannabis grundsätzlich verbieten? Wie kann sinnvolle Präventionsarbeit jetzt aussehen?

Diese und weitere Fragen beantwortet eine „Fachbereich ­AKTUELL“ zum Thema, die im Juli 2024 aktualisiert wurde.

Klare Vorschrift am Arbeitsplatz

Arbeitgebende und Führungskräfte sollten zunächst beachten, dass auch für Cannabis weiterhin gilt: Nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 dürfen Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

In Kapitel 9 finden Verantwortliche Antworten zum Thema Versicherungsschutz. Hier wird erläutert: Cannabiskonsum gefährdet den Versicherungsschutz. Zudem drohen haftungsrechtliche Konsequenzen, wenn Beschäftigte unter Drogeneinfluss einen Arbeitsunfall bei einer Kollegin oder einem Kollegen verursachen.

Kapitel  14 beschäftigt sich mit der Präventionsarbeit. Wichtig sind unter anderem klare Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, Aufklärungsarbeit sowohl für Beschäftigte als auch für Führungskräfte und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen.