
Recht : Straßenverkehrsordnung reformiert
Abbremsen vor dem Kindergarten, danach wieder beschleunigen, um 300 Meter später für die nächste Tempo-30- Zone vor einer Schule erneut die Geschwindigkeit zu verringern. Das könnte künftig, zumindest teilweise, der Vergangenheit angehören. Denn die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die im Oktober 2024 in Kraft getreten ist, erlaubt es Kommunen, solche Lücken zwischen zwei Tempo- 30-Zonen zu schließen und auch im Abschnitt dazwischen eine reduzierte Geschwindigkeit vorzuschreiben.
Die geänderte Verordnung erleichtert Städten und Gemeinden zudem, an anderen Stellen Tempo-30-Zonen einzurichten. Zuvor waren diese bei Hauptstraßen auf Unfallschwerpunkte, Schulen, Kindergärten und Seniorenheime beschränkt. Nun ist es ebenfalls möglich, sie vor Zebrastreifen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Spielplätzen und auf hochfrequentierten Schulwegen vorzusehen – wobei die StVO nicht näher definiert, ab wann von einem Spielplatz zu sprechen ist und was „hochfrequentiert“ bedeutet.

Weitere Neuerungen der Straßenverkehrsordnung
- Ladebereiche: Nur das Halten und Parken zum Beladen und Entladen ist erlaubt. Der Ladebereich soll helfen, das gefährliche Parken in der zweiten Reihe zu verhindern.
- Straßenüberquerung: Straßen müssen nicht mehr auf dem kürzesten Weg überquert werden, sondern nur noch auf kurzem Weg. Wenn zum Beispiel eine Person im Rollstuhl extra noch zum abgesenkten Teil des Bordsteins rollt, verstößt sie nicht mehr gegen die StVO.
- Sonderfahrstreifen: Das leichtere Einrichten von umweltfreundlichen Sonderfahrstreifen für Busse, E-Autos und Fahrräder kann insbesondere Letzteren das sichere Vorankommen erleichtern.
Prüfung durchs Ordnunungsamt
Eine andere Änderung wirkt sich indirekt auf die Sicherheit von Menschen aus, die zu Fuß unterwegs sind. Denn die geänderte StVO erleichtert es Kommunen, Zonen für das Anwohnerparken einzurichten. Musste zuvor noch nachgewiesen werden, dass der Parkdruck im Gebiet hoch ist, reicht es nun aus, dass Parkdruck für das Gebiet droht. Da Beschäftigte des Ordnungsamtes Anwohnerparkzonen regelmäßig kontrollieren, ahnden sie bei dieser Gelegenheit auch andere Parkverstöße, wie etwa das widerrechtliche Parken an Kreuzungen und Einmündungen. Stehen an solchen Gefahrenstellen keine Fahrzeuge mehr, können Personen, die zu Fuß unterwegs sind, die Straße besser überblicken und sicherer überqueren.
Kleinere Maßnahmen für mehr Sicherheit
Die Reform der StVO beinhaltet noch weitere Punkte, die das Risiko von Unfällen verringern können. So dürfen zum Beispiel in Fahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen die Notbremsassistenzsysteme nicht mehr ausgeschaltet werden, wenn Geschwindigkeiten von mehr als 30 Kilometern pro Stunde erreicht werden. Die Systeme warnen bei drohenden Kollisionen und leiten eine Notbremsung ein.