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Das droht bei Großschadensereignissen
Nach einem Einsatz in Katastrophengebieten benötigen Helferinnen und Helfer oft selbst Unterstützung. © iStock/egon69

Arbeitssicherheit : Das droht bei Großschadensereignissen

Im Video erklärt der Facharzt Dr. Schulte-Herbrüggen, wie sich Traumafolgestörungen nach Großschadensereignissen vorbeugen lassen.

Es ist Februar 2020. Die Menschen aus dem hessischen Volkmarsen machen sich auf den Weg zum Rosenmontagsumzug, als plötzlich ein Auto in die Menge rast. Viele von ihnen werden teils lebensgefährlich verletzt. Ein Schock für alle Beteiligten – auch für professionelle Helferinnen und Helfer im Rettungswesen und Ersthelfende.

Und eine Mammutaufgabe für Kommunen, staatliche Stellen, Hilfsorganisationen, Unfallversicherungsträger und viele weitere Agierende. Volkmarsen ist nur ein Beispiel für sogenannte Großschadensereignisse in Deutschland. Weitere sind der Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 sowie der Amoklauf in Würzburg im Juni dieses Jahres. Auch Flugzeugabstürze fallen darunter.

Video: Prävention von Traumafolgestörungen

 

Herr Dr. Olaf Schulte-Herbrüggen ist ärztlicher Leiter der Traumaambulanz in Berlin und ärztlicher Direktor der Friedrich von Boldeschwingh-Klinik. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie erklärt im Video, welche Traumafolgestörungen es gibt und wie ihr Entstehen aufgehalten werden kann.

Schnelle Opferversorgung hat oberste Priorität

Nach Großschadensereignissen die Opfer schnell zu versorgen, hat oberste Priorität. Verschiedene Einrichtungen und Institutionen kommen hier ins Spiel. Eine davon ist die gesetz­liche Unfallversicherung, über die unter anderem Beschäftigte, Ersthelfende sowie Studierende bei einem Großschadensereignis versichert sind.

„Die Versicherten sind über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gegen die Folgen von körperlichen und psychischen Schäden versichert, wenn sie während ihrer Arbeitstätigkeit, dem Schulbesuch oder auf dem damit verbundenen Weg geschädigt werden“, erklärt Steffen Glaubitz, Leiter Rehabilitation und Leistungen bei der Unfallkasse Berlin, und ergänzt: „Das gilt für hauptberuflich, ehrenamtlich und spontan Helfende.“

Die zuständigen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten der Heilbehandlung, erbringen Geldleistungen und organisieren die berufliche und soziale Wiedereingliederung. Dazu gehört unter anderem die Behandlung psychischer Folgen wie Posttraumatische Belastungsstörungen. „Die Betroffenen erhalten frühzeitig umfassende Leistungen“, sagt Glaubitz.

Was ist ein Großschadensereignis?

Von einem Großschadensereignis wird gesprochen, wenn im öffentlichen Raum eine große Anzahl an Menschen verletzt wurde oder erkrankt ist. Großschadensereignisse ziehen einen erheblichen Koordinierungsbedarf nach sich, der mitunter die Leistungsfähigkeit von Städten oder Kommunen überschreitet.

Koordinierende Stelle stimmt Hilfsangebote ab

Um eine abgestimmte Vorgehensweise der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sicherzustellen, benennt der Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), nach einem Großschadensereignis eine sogenannte koordinierende Stelle. Diese bündelt die Hilfsangebote für Versicherte und stimmt sich mit Krisenstäben und Helfernetzwerken ab, unter anderem mit Opferschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Gibt es Hinweise, dass Betroffene unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, werden sie über die koordinierende Stelle an die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft vermittelt. Dies hilft auch betroffenen Kommunen im Krisenmanagement.

„Damit traumatisierte oder körperlich verletzte Versicherte frühzeitig von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung profitieren, sollten Arbeitgebende sowie Verantwortliche in betroffenen Schulen oder Rettungsorganisationen immer an eine Meldung an ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse denken. Das funktioniert über das Formular der Unfallanzeige“, erklärt Glaubitz.

Mit Nofallplänen auf Großschadensereignisse vorbereiten

Ebenfalls können Kommunen bereits im Vorfeld einiges tun, um für einen Notfall gewappnet zu sein. Die Unfallkasse Berlin etwa empfiehlt, Notfallpläne zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren, Erstbetreuende zu benennen, Kooperationen mit Therapeutinnen und Therapeuten zu schließen und dies den Beschäftigten mitzuteilen.

Auch eine mittel- und langfristige Betreuung von Opfern ist sehr wichtig. „Gerade Jahrestage sind für Betroffene sehr schlimm und fördern häufig sogenannte Flashbacks zutage“, so Thomas Wittschurky, Geschäftsführer der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen und Vorsitzender des DGUV Lenkungskreises zu Großschadensereignissen. „Betroffene Kommunen sollten sich aktiv auf Jahrestage vorbereiten, indem sie Seelsorgende bereithalten und Hotlines wieder freischalten.“

Weitere Informationen

Mehr erfahren Sie in dem Interview mit Michael Sauer, Geschäfts­führer der Unfallkasse Hessen.