Arbeitssicherheit : „Gute Erfahrungen mit Abbiegeassistenzsystemen gemacht“
Keine Fahrradfahrenden übersehen und schwere Unfälle beim Rechtsabbiegen vermeiden: Das ist das Kernziel von Abbiegeassistenten, die bei Lkw und Bussen zum Einsatz kommen. Bereits seit dem Jahr 2022 müssen neue Fahrzeugtypen der Klassen N2, N3, M2 und M3 mit einem solchen Assistenzsystem ausgestattet sein.
Ab dem 7. Juli 2024 wird diese Pflicht erweitert und gilt nicht mehr nur für neue Fahrzeugtypen, sondern generell für alle neuen Fahrzeuge dieser Klassen. Und zwar in allen EU-Mitgliedstaaten. Bernd Hörter, Leiter Sachgebiet Fahrzeuge der DGUV, erklärt, welche Hoffnungen auf der Neuregelung liegen, was zu beachten ist und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Herr Hörter, wie stehen Sie zu der Verpflichtung zu Abbiegeassistenten in Lkw und Bussen?
Ich begrüße diese Neuregelung sehr, denn das Unfallgeschehen speziell beim Rechtsabbiegen ist bekannt und hat häufig gravierende Folgen für die beteiligten schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Auch für die Fahrerinnen und Fahrer von Lkw und Bussen haben solche Unfälle traumatische Folgen.
Unfallstatistiken deuten an, dass die Zahl tödlicher Abbiegeunfälle gesunken ist, seit vermehrt Abbiegeassistenzsysteme eingesetzt werden.
Das zeigt die Relevanz dieser Assistenzsysteme. Aufgrund der Schwere vieler Abbiegeunfälle, etwa mit verunglückten Radfahrenden, wurde entschieden, das Thema nicht nur national in Deutschland zu forcieren, sondern auf internationaler Ebene verpflichtende verkehrsrechtliche Regelungen zu schaffen. Wir setzen uns seit vielen Jahren für Assistenzsysteme ein – nicht nur beim Abbiegen, sondern zum Beispiel auch bei Spurwechsel- oder Notbremsassistenzsystemen. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht.
Wissenswert
- Im Jahr 2022 gab es in Deutschland 2.904 Unfälle mit Personenschaden, an denen ein Güterkraftfahrzeug und ein Fahrrad beteiligt waren.
- 851 dieser Unfälle waren Abbiegeunfälle, bei denen 19 Radfahrende getötet wurden – laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Aktion Abbiegeassistenten #BesserImBlick.
- Insgesamt ist die Zahl getöteter Radfahrender durch Abbiegeunfälle seit dem Jahr 2020 aber rückläufig; in jenem Jahr wurde die verpflichtende Ausstattung von neuen LKW mit Abbiegeassistenten stufenweise eingeführt.
Welche Unterschiede gibt es bei Abbiegeassistenzsystemen?
Die Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die genannten Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sind festgeschrieben in der UN-Regelung Nr. 151. Etwa, was die Leistungsanforderungen oder Prüfverfahren der Systeme betrifft. Die Systeme informieren Fahrerinnen und Fahrer zunächst durch optische Signale, wenn sich etwa eine Person auf dem Rad in ihrem Abbiegebereich – dem sogenannten Detektionsbereich – befindet. Erhöht sich das Risiko eines Zusammenstoßes, werden Fahrzeugführende mittels eines optischen, akustischen oder haptischen Signals gewarnt.
Möglich ist auch eine Kombination aus diesen Signalen. Darüberhinausgehende Funktionen sind den Herstellern selbst überlassen. Besonders leistungsfähige Systeme können eine zusätzliche automatisierte Bremsung einleiten, falls eine Reaktion auf die Warnung ausbleibt. Wichtig ist, dass möglichst wenig Fehlwarnungen die Fahrenden irritieren. Hier sind die wirklich guten Systeme schon sehr weit.
Welchen Einfluss haben diese Systeme auf das Sicherheitsgefühl der Fahrerinnen und Fahrer – und warum sind besagte Fehlwarnungen in diesem Zusammenhang so problematisch?
Grundsätzlich werden die gut funktionierenden Assistenzsysteme von Beschäftigten positiv angenommen. Jeder kennt die Situation im städtischen Bereich, hier ist eine Fülle von Verkehrsbeobachtungen beim Fahren erforderlich. Dabei helfen diese Systeme – vorausgesetzt, sie entlasten auch wirklich. Fehlwarnungen, etwa auf statische Hindernisse, verringern die Akzeptanz dieser Systeme. Eine mögliche Folge könnte sein, dass Beschäftigte die Warnung ignorieren und die Assistenzsysteme im schlechtesten Fall deaktivieren. Es lohnt sich für Unternehmen daher, bei einer möglichen Nachrüstung in ein System zu investieren, das wenig fehleranfällig ist.
Verändern sich die Maßnahmen rund um sicheres und gesundes Arbeiten, sobald Assistenzsysteme eingesetzt werden? Etwa die Sicherheitsunterweisungen?
Im Prinzip nicht, denn unabhängig von der Technik bleiben alle anderen Sicherheitsmaßnahmen relevant. Etwa, dass die Beschäftigten die richtige Sitzposition einnehmen, dass die Spiegel richtig eingestellt sind, dass der Sichtbereich vorne und die Seitenscheiben nicht durch Gegenstände verdeckt sind. Verantwortliche müssen ihr Team aber auch zu Assistenzsystemen unterweisen und aufzeigen, wie diese funktionieren und wo deren Grenzen sind. Hier sollten Führungskräfte nach der Anschaffung auf eine betriebliche Einweisung durch den Hersteller achten und diese Inhalte dann für die Unterweisungen im Betrieb nutzen.
Klicktipp:
Wie gefährlich Abbiegefehler sind und wie Abbiegeassistenzsysteme schützen können, zeigt dieser Podcast auf DGUV Tube.
Wer kann Verantwortliche auf der Suche nach dem passenden Abbiegeassistenzsystem für die eigenen Fahrzeuge beraten?
Wenn Betriebe ab Juli 2024 neue Fahrzeuge anschaffen, können sie davon ausgehen, dass ein Abbiegeassistenzsystem verbaut ist, welches die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sie können vom Hersteller natürlich Informationen darüber einholen, was das jeweilige System auszeichnet und welche darüberhinausgehenden Funktionen vorhanden sind. Möchten Betriebe proaktiv die eigene Fahrzeugflotte nachrüsten, können sie ebenfalls bei verschiedenen Herstellern anfragen und vergleichen.
Stichwort Nachrüsten: Eine Pflicht dazu besteht bei Bestandsfahrzeugen bis dato nicht. Empfehlen sie dennoch, Abbiegeassistenzsysteme in Bussen und Lkw nachträglich einbauen zu lassen?
Grundsätzlich empfehlen wir den Einsatz von Abbiegeassistenzsystemen. Dabei sollte die Qualität eines Nachrüstsystems aber unbedingt berücksichtigt werden.
Gibt es Fördermöglichkeiten für das proaktive Nachrüsten?
Es gibt momentan zwei Förderprogramme, die beide vom Bundesamt für Logistik und Mobilität gesteuert werden. Für den gewerblichen Güterkraftverkehr gedacht ist das Programm „Umweltschutz und Sicherheit“, das für die laufende Förderperiode leider ausgeschöpft ist. Andere Unternehmen, aber auch kommunale Fuhrparks können die Nachrüstung aus dem Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme („AAS“) fördern lassen.