Arbeitssicherheit : Beauftragte: Mit besonderem Auftrag
Versperrte Notausgänge, falsch verwendeter Gehörschutz oder unvollständige Verbandkästen: Wenn Sicherheitsbeauftragte durch Büroräume, über das Betriebsgelände oder eine Werkstatt gehen, achten sie auf Dinge, für die nur wenige andere ein Auge haben. Mit geschultem Blick erfassen sie Risiken an Arbeitsplätzen und kümmern sich darum, diese zu beseitigen. Sicherheitsbeauftragte bekleiden damit ein bedeutsames Ehrenamt. Sie gehören zu den sogenannten Betriebsbeauftragten.
Betriebliche Beauftragte leisten unterschiedlichste Aufgaben
Dabei handelt es sich um fachkompetente Personen, die beauftragt sind, bestimmte Prozesse zu organisieren, durchzuführen oder zu kontrollieren. „Betriebliche Beauftragte gibt es zu den unterschiedlichsten Themen und in sehr unterschiedlicher Ausprägung. Die Bandbreite reicht von ehrenamtlichen Beauftragten, die unterstützend tätig sind, bis hin zu Beauftragten, die einen klar umrissenen Aufgabenbereich haben, die weitgehend selbstständig agieren und dafür auch eine große Verantwortung tragen“, erklärt Gerhard Kuntzemann, Leiter des DGUV Sachgebiets Sicherheitsbeauftragte. Neben Sicherheitsbeauftragten gibt es beispielsweise Brandschutz-, Datenschutz- und Gleichstellungsbeauftragte, Ersthelferinnen und Ersthelfer.
Zum Weiterlesen
Die DGUV Information 211-039 ist ein Leitfaden rund um das Amt von Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Betriebliche Beauftragte richtig auswählen
Von engagierten Betriebsbeauftragten profitiert die gesamte Organisation, wirken sie doch auf ein besseres Miteinander und auf sichere Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen hin. Wie hoch der Gewinn für die Organisation ausfällt, steht und fällt mit der personellen Besetzung solcher Ämter. Führungskräfte sind an der Bestellung von betrieblichen Beauftragten oft maßgeblich beteiligt, weil sie in vielen Fällen Beschäftigte für das Amt auswählen dürfen.
Fachliche und kommunikative Kompetenzen sind gefragt
Bei der Auswahl geeigneter Beschäftigter sollten Führungskräfte auf Expertise, Einsatzbereitschaft und soziale Kompetenzen achten. „Geeignet sind Beschäftigte, die durch ihr allgemeines Engagement am Arbeitsplatz und hinsichtlich des konkreten Themenbereichs – etwa Arbeitsschutz oder Gleichstellung – aufgefallen sind“, betont Kuntzemann.
„Zumindest bei Sicherheitsbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten sind zudem kommunikative Qualitäten der Beauftragten wichtig. Diese Beauftragten sollten zudem im Kreis ihrer Kolleginnen und Kollegen fachlich und persönlich anerkannt sein.“ Führungskräfte sollten aktiv auf geeignete Beschäftigte zugehen und sie motivieren, ein solches Amt zu ergreifen. Die Aussicht auf eine verantwortungsvolle Aufgabe, fachliche Weiterbildung und die Nähe zur Führungsebene sind gute Argumente.
Betriebliche Beauftragte unterstützen Führungskräfte bei ihren Aufgaben
Betriebsbeauftragte sind Fachleute ihres Themas. Zudem sind sie nah an den Beschäftigten und ihrem Arbeitsalltag dran. Dadurch erfahren sie zügig, wenn etwas nicht stimmt – zum Beispiel, ob Vorschriften nicht eingehalten werden oder es zu unsicheren Situationen kommt. Dieses Wissen können Führungskräfte nutzen.
„Bei der Kontrolle von Unterweisungen können sie sich beispielsweise von Sicherheitsbeauftragten unterstützen lassen. Sollte es eine anlassbezogene Unterweisung geben, etwa weil Gehörschutz nicht konsequent getragen wird, können Führungskräfte im Anschluss an die Unterweisung mit ihren Sicherheitsbeauftragten vereinbaren, dass diese einige Tage besonders darauf achten, ob die Schulungsinhalte umgesetzt werden“, regt Kuntzemann an. So erfährt die Führungskraft, ob die Unterweisung gefruchtet hat, und erfüllt ihre Kontrollpflicht mit geringem Aufwand.
Tipps
So unterstützen Führungskräfte die Arbeit von Betriebsbeauftragten:
- Wertschätzung entgegenbringen: gegenüber anderen Führungskräften und Beschäftigten betonen, dass sie hinter den Beauftragten stehen.
- Bescheid wissen: rechtliche Vorgaben, Aufgaben und Rolle der Beauftragten im Unternehmen kennen.
- Informationen mitteilen: Betriebsbeauftragte frühzeitig über Änderungen oder Geschehnisse, die ihren Arbeitsbereich betreffen, informieren.
- Ressourcen frei machen: Gegebenenfalls Geld und Zeit zur Ausübung des Amtes bereitstellen.
- Weiterbildung initiieren: Betriebsbeauftragte fördern, indem Fortbildungen in ihrem Tätigkeitsbereich ermöglicht werden.
- Ein offenes Ohr haben: Anregungen und Verbesserungsvorschläge von Betriebsbeauftragten ernst nehmen.
Führungskräfte sollten betriebliche Beauftragte unterstützen
Aber auch die Betriebsbeauftragten benötigen bei der Ausübung ihres Amtes die Rückendeckung der Führungskräfte. Kenntnisse über Rechtsgrundlagen und die Rolle von Beauftragten sind hilfreich. Ebenfalls sollten Führungskräfte das Engagement der Personen anerkennen und würdigen. Etwa dadurch, dass sie die Einschätzung der Beauftragten einholen und Verbesserungsvorschläge ernst nehmen