Recht : Sicherer Umgang mit Desinfektionsmitteln
Desinfektionsmittel helfen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Infektionsgefahren für Beschäftigte zu verringern. Doch die chemischen Mittel enthalten selbst Gefahrstoffe, die bei falscher Anwendung ein Gesundheitsrisiko darstellen – für die Beschäftigen selbst und möglicherweise auch für Dritte.
Wenn solche chemischen Desinfektionsmittel im Arbeitsalltag eingesetzt werden, sind die Unternehmensleitung beziehungseise Arbeitgebende verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Eine überarbeitete DGUV Information gibt Anregungen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für verschiedene Tätigkeiten im Gesundheitsdienst, bei denen mit Desinfektionsmitteln gearbeitet wird. Sei es in der ambulanten, stationären oder häuslichen Pflege. Auch für den Krankentransport bietet die Publikation Orientierung und – sofern die Tätigkeiten vergleichbar sind – auch für die Veterinärmedizin.
Klicktipp: Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst
Informationen über die Desinfektionsmittel, die im Gesundheitsdienst zum Einsatz kommen, und über mögliche Gesundheitsgefahren in der überarbeiteten DGUV Information 207-206.
Neben Praxistipps für die Gefährdungsbeurteilung erläutert die Information einzelne Desinfektionsmittel beziehungsweise Anwendungsfelder genauer – etwa Hände- und Hautdesinfektion, Verdünnung des Desinfektionsmittelkonzentrats zur Anwendungslösung, Flächendesinfektion, Desinfektion von Medizinprodukten, Desinfektion von Dialysegeräten, Bettendesinfektion oder Wäschedesinfektion.