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Fahruntüchtigkeit erkennen und Wegeunfälle verhindern
Unter Einfluss von Rauschmitteln wie Cannabis Auto zu fahren, kann zu Wegeunfällen führen. © Getty Images/ Jason Doiy

Arbeitssicherheit : Fahruntüchtigkeit erkennen und Wegeunfälle verhindern

Wer fährt, sollte nüchtern sein: Alkohol, Cannabis und bestimmte Medikamente können die Fahrtüchtigkeit gefährden. Führungskräfte sind gefragt, Sicherheit zu fördern.

Der Weg zur Arbeit gehört für Beschäftigte zum Alltag – und er birgt hohe Risiken. Im Jahr 2024 verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung rund 173.500 meldepflichtige Wegeunfälle in Deutschland. 215 dieser Unglücke endeten tödlich.

Die Ursachen für die Wegeunfälle sind unterschiedlich. Ein oft unterschätzter Risikofaktor ist die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit, etwa durch Alkohol, Cannabis oder bestimmte Medikamente. Allein Alkoholeinfluss gehört laut der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik weiterhin zu den häufigsten Ursachen für Unfälle mit Personenschaden.

„Im Schnitt ereignete sich alle 15 Minuten ein Unfall, bei dem Alkohol eine Rolle spielte“, so der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in einer Pressemitteilung. Für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist deshalb klar: Beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit ist ein ernst zu nehmendes Risiko.

Rauschmittel am Arbeitsplatz: Was Führungskräfte tun können

  • Klare Regeln: Betriebs- oder Dienstvereinbarungen treffen zum Umgang mit Alkohol, Cannabis und Medikamenten
  • Unterweisen und informieren: Fahrtüchtigkeit thematisieren, etwa in Unterweisungen, Teamsitzungen oder Personalgesprächen
  • Gefährdungsbeurteilung: Suchtbezogene Risiken berücksichtigen und gemeinsam mit Verantwortlichen für Arbeitsschutz geeignete Präventionsmaßnahmen ableiten
  • Arbeitsbedingungen gesund gestalten: Auf Belastungsfaktoren wie Zeitdruck, Überforderung oder Konflikte achten, die Suchtverhalten begünstigen können
  • Gespräch suchen: Auffälligkeiten ansprechen und Hilfe anbieten
  • Angebote bekannt machen: Über betriebliche und externe Hilfsangebote informieren, etwa Betriebsärztin/Betriebsarzt, Sozial- und Suchtberatung
  • Vorbild sein: Sicherheitsgerechtes Verhalten sichtbar vorleben und Fahrtüchtigkeit als selbstverständlichen Teil der Arbeitssicherheit thematisieren

Sicherer Arbeitsweg: Gefahren durch Rauschmittel vermeiden

„Jede Einschränkung der Reaktionsfähigkeit und der Aufmerksamkeit im Verkehr ist abzulehnen. Vision Zero gilt auch hier“, sagt Christopher Frank, Verkehrssicherheitsexperte bei der DGUV Akademie. Vision Zero beschreibt das Ziel einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen.

Insbesondere darf kein Mensch bei der Arbeit oder auf Dienst- und Arbeitswegen getötet oder schwer verletzt werden. Ziel ist eine Arbeitswelt, in der Sicherheit und Gesundheit der Menschen oberste Priorität hat. Der Konsum von Alkohol, Cannabis oder bestimmten Medikamenten steht diesem Ziel entgegen.

Kein Cannabis bei der Arbeit

Die Teillegalisierung von Cannabis hat daran grundsätzlich nichts verändert. Die Haltung ist weiterhin unmissverständlich: Beschäftigte dürfen sich und andere nicht gefährden. „Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung treten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen dafür ein, den Konsum von Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz identisch zu behandeln. Das heißt: kein Alkohol und kein Cannabis bei Arbeit und Bildung“, betont Christopher Frank.

Die Grundlage dafür bildet Paragraf 15 der DGUV Vorschrift 1, in Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Dies gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

Dürfen Drogentests am Arbeitsplatz angeordnet werden?

Drogentests greifen in das Persönlichkeitsrecht ein und sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:

  • Freiwillig: Tests dürfen in der Regel nur mit Einwilligung der betroffenen Person durchgeführt werden
  • Beteiligt: Der Betriebsoder Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn generelle Regelungen eingeführt werden sollen
  • Anlassbezogen: Wenn konkrete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit oder Sicherheit bestehen

Sind Drogentests am Arbeitsplatz zulässig?

In der Regel dürfen Drogentests am ...

Sichere Arbeitsbedingungen für alle schaffen

Arbeitgebende beziehungsweise Führungskräfte sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht bei der Prävention von Unfällen gefragt, die durch Suchtmittel verursacht werden. Ihre Aufgabe ist es, sichere Arbeitsbedingungen für alle zu gewährleisten. Gleichzeitig sind rechtliche Grenzen zu beachten.

„Sofern der Konsum von Rauschmitteln keinerlei Auswirkungen auf die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung hat, können Arbeitgebende hierüber keine Regelungen treffen, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht Arbeitnehmende schützt“, erklärt Frank.

Fahruntüchtigkeit erkennen und richtig handeln

Entscheidend ist der Fokus auf die Arbeitsfähigkeit und Sicherheit aller Beschäftigten, nicht auf den Konsum selbst. „In der Praxis ist es für Führungskräfte allerdings oft schwer zu erkennen, ob Beschäftigte unter dem Einfluss von Suchtmitteln stehen“, sagt Frank.

Werden jedoch typische Auffälligkeiten sichtbar – etwa Konzentrationsprobleme, verlangsamte Reaktionen oder unsicheres Verhalten –, so müssen Führungskräfte aufgrund der Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten handeln. Wichtig ist dabei ein klares und verantwortungsvolles Vorgehen.

Ist eine Person erkennbar nicht in der Lage, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, müssen Führungskräfte aktiv werden – etwa indem sie eine sichere Heimfahrt organisieren, beispielsweise per Taxi oder durch Angehörige.

Eine Frau sitzt in einem Taxi und schaut gedankenverloren auf dem Fenster.
Sind Beschäftigte selbst nicht mehr fahrtüchtig, können sie mit dem Taxi nach Hause geschickt werden. © Getty Images/ Klubovy

 

Frank sagt dazu: „Ist bekannt, dass die Person mit einem Fahrzeug zur Arbeit gekommen ist, sollte sie in jedem Fall dazu aufgefordert werden, besser nicht selber zu fahren.“ Die wirksamste Maßnahme bleibt, grundsätzlich Drogenkonsum und Sucht vorzubeugen.

Dazu gehört vor allem, das Thema offen anzusprechen. In einer guten Präventionskultur sollte das kein Tabu sein. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Führungskraft selbst. Hilfreich ist es auch, betriebliche Ansprechpersonen zu benennen und Beschäftigte über Unterstützungsangebote zu informieren.

Frank betont: „Ob Alkohol, Cannabis oder andere Substanzen: Für die Handlungsempfehlungen der Suchtprävention am Arbeitsplatz gelten immer die gleichen Grundsätze.“