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Besser rauschfrei: Richtig reagieren bei Suchtmittelmissbrauch
Der Missbrauch von Suchtmitteln wie Alkohol, Drogen oder Medikamenten durch Beschäftigte bleibt am Arbeitsplatz nicht ohne Folgen. © Adobe Stock/Velimir

Führungskultur : Besser rauschfrei: Richtig reagieren bei Suchtmittelmissbrauch

Bemerken Führungskräfte Suchtmittelmissbrauch bei Beschäftigten, müssen sie eingreifen. Die Vorgehensweise sollte eine Dienstvereinbarung genauer definieren.

Wie handeln, wenn Beschäftigte Anzeichen einer Alkoholsucht zeigen? Ein sensibles Thema, so auch für eine Führungskraft der Universität Greifswald, die sich mit der Situation konfrontiert sah. Die Universität verfügte zwar über eine Dienstvereinbarung zum Umgang mit Suchtgefährdeten und Suchtkranken. „Rückblickend stellte sich heraus, dass die darin beschriebenen Handlungsschritte für die Führungskraft noch zu wenig greifbar und zu komplex waren“, sagt Eva Hälke-Plath, Leiterin des Referats Personal.

Die Universität nahm das zum Anlass, die Dienstvereinbarung für ihre rund 1.500 hauptberuflich Beschäftigten (ohne Universitätsmedizin) zu überarbeiten. Die Vereinbarung regelt, wie die Universität Greifswald als Arbeitgeberin ihrer Fürsorgepflicht nachkommt. Denn Arbeitgebende sind verpflichtet, über die Führungskräfte einzugreifen, wenn Beschäftigte sich oder andere gefährden.

Gut zu wissen

Was gilt rechtlich?

  • Arbeitsverbot: Mitarbeitende, die erkennbar nicht in der Lage sind, ihren Tätigkeiten nachzukommen, ohne eine Gefahr für sich und andere darzustellen
  • Subjektiver Eindruck: Führungskräfte entscheiden nach eigenem Ermessen, ob Mitarbeitende weiterarbeiten können
  • Beispielkriterien für Intervention: wahrnehmbarer Alkoholgeruch, auffälliges Verhalten wie aggressives Auftreten oder deutliche Anzeichen für Müdigkeit

Wie vorgehen, um einzugreifen?

  • Dienstvereinbarung heranziehen: Sie enthält meist einen Stufen- oder Eskalationsplan und bietet Orientierung
  • Unterstützung holen: Die bieten Betriebsärztin/Betriebsarzt, Sozialberatung und Suchtbeauftragte
  • Fehler dokumentieren: Beobachtete Versäumnisse und Auffälligkeiten schriftlich festhalten

Klicktipp: Beispiel für einen Stufenplan 

Neues Vorgehen bei Suchtverdacht

Bei der Überarbeitung war neben dem Referat Personal die kollegiale Suchtberatung der Universität federführend. Die neue Dienstvereinbarung trat im März 2025 in Kraft und ist klarer strukturiert. Das erleichtert es den Führungskräften, sie als Handlungsleitfaden zu nutzen. Zunächst steht ein Klärungsgespräch an, in dem Vorgesetzte dem Verdacht des Suchtmittelmissbrauchs nachgehen.

Dann beginnt die eigentliche Intervention. Ziel soll sein, die Betroffenen in einem abgestuften Konzept zu motivieren, ihr Verhalten zu verändern und damit ihre Arbeitsfähigkeit sowie ihren Arbeitsplatz zu erhalten. „Im Plan ist außerdem definiert, wann weitere Gespräche stattfinden und welche Personen hinzugezogen werden“, so Hälke-Plath. Er gibt auch vor, ab wann suchtbetroffenen Personen arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

Über Hilfsangebote informieren

Zu jedem Gespräch gibt es Musterprotokolle, die Vorgesetzte als Gesprächsgrundlage und zur Dokumentation nutzen können. „In der alten Vereinbarung hatten wir definiert, dass Führungskräfte betroffene Beschäftigte auf Hilfsangebote hinweisen sollen. Diese wurden aber nicht näher benannt, das wurde nun nachgeholt.“ Aufgelistet sind die Kontaktdaten zu internen Stellen wie der kollegialen Suchtberatung und dem Betriebsärztlichen Dienst, aber auch zu externen Informations- und Hilfsangeboten, die regional oder bundesweit tätig sind.

Menschen, die Suchtmittel missbrauchen, fehlen häufiger bei der Arbeit als Nicht-Betroffene. Regelmäßige Rückkehrgespräche aus der Krankheit sind besonders wichtig, daher enthält die neue Dienstvereinbarung nun auch einen Leitfaden, in dem beschrieben ist, wie ein Rückkehrgespräch aussehen kann.

Checkliste

Mit betroffenen Beschäftigten sprechen

  • Das Ziel im Auge behalten, der betroffenen Person dabei zu helfen, arbeitsfähig zu bleiben oder wieder zu werden
  • Für gute Gesprächsatmosphäre sorgen, etwa genügend Zeit für ein ungestörtes Gespräch einplanen
  • Ruhig und sachlich bleiben, auf Augenhöhe kommunizieren und dabei Anteilnahme zeigen
  • Beim Thema bleiben, eine Eskalation verhindern
  • Rolle nicht verlassen, Vorgesetzte sind nicht Arzt oder Therapeutin
  • Ich-Botschaften senden, etwa aus eigener Perspektive schildern, welche arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen Führungskräfte selbst bemerkt haben
  • Am Ende des Gesprächs wichtige Punkte zusammenfassen und konkrete Abmachungen treffen
  • Nächsten Gesprächstermin vereinbaren, bei dem geprüft wird, ob die Vereinbarungen eingehalten wurden
  • Leugnen Beschäftigte das Problem, Unterstützung holen, etwa aus der Personalabteilung

Klicktipp: Ausführlichere Tipps zum Umgang mit Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit bei der Arbeit in der DGUV Information 206-054.

Auswertung der top eins-Umfrage zu Suchtmitteln

Was genau unter den Begriff Suchtmittel fällt, ist in der neuen Dienstvereinbarung nicht mehr starr festgelegt. „Damit wollen wir verdeutlichen, dass nicht nur Alkohol, Drogen und Medikamente unter den Begriff fallen können, sondern auch stoffungebundene Süchte“, sagt die Personalleiterin. Bislang geht es in den wenigen Fällen an der Universität jedoch um Alkohol. Das deckt sich mit den Ergebnissen einer nicht repräsentativen Online-Umfrage der top eins im Vorfeld dieser Ausgabe.

Darin gaben 199 von 309 Teilnehmenden an, in ihrem Unternehmen oder der Einrichtung sei es zu problematischem Konsum von Suchtmitteln gekommen. Alkohol wurde mit Abstand am häufigsten genannt (192 Mal). Cannabis (71) und Nikotin (60) landeten auf den Folgeplätzen (mehrfache Antworten waren möglich). Unternehmen und Einrichtungen können einen problematischen Konsum von Suchtmitteln nicht völlig verhindern. Sie können jedoch mit Präventionsarbeit das Risiko für Suchtmittelmissbrauch verringern. „Dazu hilft es, wenn das Thema nicht tabuisiert wird, sondern ein offener Umgang damit möglich ist“, sagt Arbeitspsychologin Dr. Marlen Cosmar. Am Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) leitet sie das Referat „Arbeitswelten, Mobilität und Gesundheit“. Bei der top eins-Umfrage gaben 117 Teilnehmende an, dass an ihrem Arbeitsplatz über das Thema offen gesprochen werde.

3 Mio. Erwachsene

im erwerbsfähigen Alter hatten 2019 eine alkoholbezogene Störung. Das heißt, sie sind von Alkohol abhängig oder haben körperliche, seelische und/oder soziale Schäden durch den Konsum erlitten.

Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Jahrbuch 2024)

Mit Gesundheitstagen und Workshops sensibilisieren

Um Suchtmittelmissbrauch vorzubeugen, sollten Unternehmen und Einrichtungen die persönlichen Fähigkeiten der Beschäftigten im Umgang mit Suchtmitteln stärken. Das kann in Form von Workshops geschehen, aber auch auf Informationsveranstaltungen wie zum Beispiel Gesundheitstagen. An der Universität Greifswald gibt es verschiedene solcher Angebote. „Suchtprävention ist immer wieder Bestandteil von Gesundheitstagen bei uns. Da gibt es beispielsweise die Möglichkeit, mit einer Rauschbrille die Auswirkungen von Alkoholkonsum zu simulieren. Und wir greifen das Thema in Vorträgen auf“, sagt Samuel Tomczyk, Suchtbeauftragter der Universität. Gemeinsam mit einer Kollegin unterstützt er in der kollegialen Suchtberatung betroffene Beschäftigte, berät aber auch Führungskräfte zum Umgang mit Fällen von Suchtmittelmissbrauch.

Neben den Beratungen und Informationsveranstaltungen bietet die Hochschule unterschiedliche Kurse an, um verschiedene Zielgruppen zu erreichen. Im Rahmen des Programms „The Working Mind“ zur Förderung von psychischer Gesundheit gibt es verschiedene Workshops. Einer richtet sich speziell an Führungskräfte und greift den Umgang mit Alkohol am Arbeitsplatz auf. Andere richten sich an alle Mitarbeitenden. „In diesen weisen wir auf Gefahren von ungünstigem Bewältigungsverhalten in Stresssituationen hin, wie etwa dem Griff zu Alkohol, Drogen oder Medikamenten“, so Tomczyk.

Eine Person mit Rauschbrille versucht ein Schloss zu öffnen.
Folgen von Alkoholeinfluss: Durch Rauschbrillen wird etwa der Tunnelblick simuliert. © Picture Alliance/Lukas Barth

Psychische Belastung als Auslöser

Ein weiteres Präventionsinstrument für Führungskräfte ist die Gefährdungsbeurteilung (GBU). In der GBU sollten mögliche Belastungen bei der Arbeit erfasst sein – sowohl physische als auch psychische. „Daraus abzuleitende Gefährdungen möglichst gering zu halten, ist ein wichtiger Baustein der Suchtprävention“, so Cosmar. Bestimmte Arbeitsbedingungen können dazu führen, dass Beschäftigte verstärkt zu Suchtmitteln greifen. Über-, aber auch Unterforderung zählen dazu. Ein belastetes Klima im Team und mangelnde Wertschätzung können sich ebenfalls negativ auswirken. „Manchmal fehlt auch die soziale Kontrolle, etwa wenn die Beschäftigten in Einzel- oder Alleinarbeit tätig sind oder nachts mit weniger Kolleginnen und Kollegen als tagsüber zusammenarbeiten“, sagt Cosmar.

Klicktipp

Handlungsempfehlungen zur Suchtprävention in der Arbeitswelt

Aktive Einbindung der Suchtprävention

Für eine systematische Suchtprävention ist es hilfreich, diese im gesamten Unternehmen zu verankern – indem zum Beispiel der Arbeitsschutzausschuss (ASA) das Thema aufgreift oder wenn es in die Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) eingebunden wird. An der Universität Greifswald ist das der Fall. „Die Verzahnung mit entsprechenden Schnittstellen wie BGM und Studentischem Gesundheitsmanagement unter dem Dach der ,Gesunden Universität‘ ist eng, um schnell gut unterstützen zu können“, sagt Tomczyk. Ein weiterer Vorteil der Hochschule: Hier wird auch zum Thema Suchtprävention geforscht. Gibt es neue Erkenntnisse, können diese rasch in die Praxis überführt werden.