Führungskultur : Suchtmittelprävention bleibt auch zwei Jahre nach Cannabisgesetz wichtig
Was tun, wenn Beschäftigte offensichtlich Cannabis oder anderen Drogen konsumiert haben und dennoch bei der Arbeit erscheinen? Mit dieser Frage werden sich Führungskräfte verstärkt im Jahr 2024 beschäftigt haben, als das Cannabisgesetz den Konsum und Besitz teilweise legalisierte. Doch worauf kommt es heute, zwei Jahre nach dem Gesetz an, um sichere und gesunde Arbeit zu gewährleisten?
Trotz Cannabisgesetz: Drogenkonsum sollte am Arbeitsplatz tabu sein
Klar ist, dass die Teil-Legalisierung von Cannabis sowohl gesamtgesellschaftlich als auch in vielen Unternehmen und Einrichtungen das Thema Suchtmittelkonsum verstärkt in den Fokus gerückt hat. Fachleute der gesetzlichen Unfallversicherung stellten damals wie heute unmissverständlich klar: Suchtmittel haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Denn es galt und gilt weiterhin laut § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1, dass Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
Umfrage zeigt: Suchtmittelkonsum gefährdet sichere Arbeit
Dass Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz ein Risiko für sichere und gesunde Arbeit bleibt, zeigte jüngst auch das DGUV Barometer Arbeitswelt 2026, einer repräsentativen Umfrage unter mehr als 2.000 Erwerbstätigen im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Gefragt nach den Faktoren, die das Unfallrisiko am eigenen Arbeitsplatz erhöhen, nannten sechs Prozent der Beschäftigten den Konsum von Suchtmitteln wie Drogen und Alkohol.
„Regelmäßiger Konsum von Suchtmitteln kann die Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit und das Urteilsvermögen mindern“, bestätigt Dr. Marlen Cosmar, Arbeitspsychologin an der DGUV Akademie. „Im Arbeitskontext kann das beispielsweise bedeuten, dass die Fahrsicherheit oder auch der sichere Umgang mit Maschinen und Werkzeugen beeinträchtigt sind. Mitunter mit gravierenden Folgen.“ Führungskräfte sollten sich die Risiken immer wieder bewusst machen.
Führungskräfte sollten Suchtmittelprävention fokussieren
Umso wichtiger ist Suchtmittelprävention im Unternehmen, auch und gerade zwei Jahre nach dem Cannabisgesetz. Arbeitgebende und ihre Führungskräfte müssen Prozesse und Strukturen schaffen, um problematisches Konsumverhalten zu erkennen und gegenzusteuern. Dabei kann eine Betriebsvereinbarung helfen, die den Konsum von Suchtmitteln grundsätzlich untersagt. Deren Inhalt sollten Führungskräfte kennen und auch anwenden. „An erster Stelle sollte aber eine offene und wertschätzende Kommunikationskultur etabliert werden, in der Auffälligkeiten frühzeitig angesprochen werden können“, so Cosmar.
Klicktipps
- Weitere Impulse zur gesetzlichen Lage und zur Prävention liefert dieser Beitrag zum Thema Cannabis in top eins
- Praxisnahe Unterstützung, auch zum richtigen Vorgehen im Verdachtsfall, liefert die DGUV Information „Suchtprävention in der Arbeitswelt – Handlungsempfehlungen“
Als Führungskraft aufmerksam sein und Prozesse anstoßen
Um im Zweifel richtig reagieren zu können ist es wichtig, dass Führungskräfte die Symptome von Cannabis- und Suchtmittelkonsum kennen. Dazu gehören etwa auffällige Verhaltens- und Stimmungsveränderungen, eine erhöhte Fehler- oder Unfallquote und sozialer Rückzug.
Wenn ihnen diese oder andere Dinge bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter auffallen, sollten sie die Person ansprechen – und, wenn sich der Verdacht erhärtet, entsprechend dem Stufenplan vorgehen, den jedes Unternehmen zum Thema Suchtmittelmissbrauch etabliert haben sollte. Angefangen bei einem Erstgespräch bis zu möglichen Disziplinarverfahren. Besagte offene Kommunikationskultur kann entscheidend dazu beitragen, dass Hilfe angenommen und eine Lösung gefunden wird.