Führungskultur : Angehörige pflegen: Wie Führungskräfte Beschäftigte unterstützen können
Pflegebedürftige möchten möglichst in den eigenen vier Wänden bleiben und dort gepflegt werden. Das geht in vielen Fällen aber nur, wenn sie Unterstützung aus der Familie bekommen. Bereits jetzt wird ein wichtiger Teil der häuslichen Pflege von berufstätigen Angehörigen übernommen. Im Zuge des demografischen Wandels dürfte ihre Zahl noch steigen.
Für Unternehmen und Einrichtungen wird es daher immer wichtiger, sich mit dem Thema Angehörigenpflege zu befassen und Strukturen zu schaffen, um die pflegenden Beschäftigten zu unterstützen. Zugleich gilt es, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf so zu gestalten, dass die Belastung für andere Mitarbeitende des Teams nicht zu stark steigt. Für Führungskräfte ein Balanceakt – wie bei allen Vereinbarkeitsthemen.
Pflegelotsinnen bieten Beratung und vermitteln weiter
Bei der Suche nach einer Lösung helfen kompetente, interne Beratungsstellen. Am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), einem Mitgliedsbetrieb der Unfallkasse Nord, unterstützt das Team von Claudia Haase-Achilles. „Unser Angebot für Mitarbeitende, die Angehörige pflegen, stützt sich auf drei zentrale Säulen: Information, Beratung und Begleitung“, sagt die Bereichsleiterin.
„Dabei verfolgen wir das Grundprinzip eines belastbaren Netzwerks von Fachleuten. Denn Unternehmen können nicht für jedes Anliegen eigene Expertise vorhalten.“ Vier Teilzeitkräfte und eine Vollzeitkraft sind beim größten Arbeitgeber des Landes Schleswig-Holstein unter anderem für das Thema Beruf und Pflege zuständig.
Als ausgebildete Pflegelotsinnen verfügen sie über das benötigte Wissen. Sie stehen zudem in Kontakt mit Pflegestützpunkten an den beiden Standorten des Klinikums in Kiel und Lübeck und können so Ratsuchende weitervermitteln.
Zur Säule Information gehört es, über die gesetzliche Grundlage zur häuslichen Pflege und über Unterstützungsangebote zu informieren, damit die Betroffenen selbst entscheiden können, wie sie vorgehen möchten. Meist kommen sie um eine vorübergehende Freistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit nicht herum, wobei die wenigsten Betroffenen nicht mehr arbeiten wollen oder es sich finanziell leisten können.
In den Beratungsgesprächen geht es auch darum, wie Betroffene mit ihren Kolleginnen und Kollegen über das Thema sprechen können. „Es kann hilfreich sein, wenn jemand aus dem eigenen Team selbst bereits Erfahrung mit der Pflege von Angehörigen hat“, so Haase-Achilles. Teil der Beratung ist auch, zu überlegen, wann und wie die Führungskraft einbezogen wird. „Ist der oder die Vorgesetzte selbst in dem Alter, dass die Eltern bald Pflegefälle werden könnten, ist die Nähe zum Thema größer als bei Führungskräften mit jüngeren Eltern.“
Führungskräfte einbeziehen, wenn Angehörige gepflegt werden sollen
Die Pflegelotsinnen selbst nehmen nicht Kontakt zu den Führungskräften auf. Die Entscheidung darüber, wann diese einbezogen werden, liegt bei den Mitarbeitenden selbst. Die Beratungsstelle ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Diese endet allerdings, sobald Beschäftigte einen Antrag auf gesetzlich garantierte Freistellung oder Teilzeit bei der Personalabteilung stellen.
Nicht geklärt ist damit aber, wie die Aufgaben im Team künftig verteilt werden sollen. Damit hier eine einvernehmliche Lösung möglich ist, rät Claudia Haase-Achilles, lieber früher als später das Gespräch mit der eigenen Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten zu suchen.
Aus Führungssicht ist es wichtig, sich klarzumachen, wer welche Interessen hat. „Gleichbehandlung bedeutet nicht, dass alle das Gleiche brauchen. Es gibt keine Lösung von der Stange, die für jede Betroffene oder jeden Betroffenen passt. Individuelle Situationen brauchen individuelle Lösungen“, so Haase-Achilles.
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Führungskräften empfiehlt sie, unterschiedliche Lösungen für einen definierten Zeitraum zu erproben – auch solche, bei denen sie zunächst selbst Bedenken haben. „Es bedarf einer gewissen Flexibilität und Offenheit auf beiden Seiten“, blickt sie auf ihre eigenen Erfahrungen. So gab es am Universitätsklinikum den Fall eines Mitarbeiters, der seinen Vater wöchentlich zu Arztterminen bringen musste.
Ihn dafür einen festen Tag vom Schichtdienst auszunehmen, empfanden Kolleginnen und Kollegen als ungerecht, weil sie sich dadurch eingeschränkt fühlten. Die Lösung war, dem pflegenden Angehörigen einen rollierenden freien Tag zu gewähren. „Das eröffnete mehr Möglichkeiten bei den Dienstplänen für alle. Der betroffene Mitarbeiter musste lediglich mit der Arztpraxis die Termine koordinieren“, so Haase-Achilles.
Eine andere Möglichkeit sei es, pflegenden Angehörigen mehr Zeit im Homeoffice zuzugestehen. „In meinem Team gab es diesen Fall. Die Kolleginnen erklärten sich bereit, Aufgaben, die eine Präsenz im Büro erforderten, zu übernehmen.
Eine offene Kommunikation im Team kann dabei helfen, Unmut untereinander zu vermeiden und so gegenseitige Unterstützung zu fördern.“ Gleichzeitig muss die Führungskraft aber darauf achten, dass sie informiert bleibt und moderierend eingreifen kann, wenn es nötig ist. Nicht in allen Unternehmen und Einrichtungen gibt es Beratungsangebote oder sind diese bekannt.
Vorgesetzte sollten in diesen Fällen besonders für das Thema häusliche Pflege von Angehörigen sensibilisiert sein. „Führungskräfte müssen nicht selbst gleich Lösungen haben, aber wissen, an wen sich Betroffene wenden können, welche Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangebote es gibt“, sagt Adelheid von Spee vom Servicezentrum des Landesprogramms „Vereinbarkeit & Pflege NRW“ beim Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA).
Langen Arbeitsausfällen vorbeugen
Ihrer Erfahrung nach sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Hilfsangebote der Mehrzahl der Beschäftigten nicht bekannt. Auch nicht, dass pflegende Angehörige unter bestimmten Bedingungen über ihre Unfallkasse gesetzlich unfallversichert sind. „Wenn die zu pflegende Person ein nahes Familienmitglied ist, übernehmen viele Angehörige die Betreuung und Pflege einfach“, so die Expertin.
Doch ohne Unterstützung sei dies nur begrenzt zu machen, vor allem wenn die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen stiegen. „Irgendwann lassen sich Beruf und Pflege nicht mehr vereinbaren“, sagt von Spee. Mit der Folge, dass Beschäftigte länger ausfielen: „Oft kommt dann erst im BEM-Gespräch zur Wiedereingliederung heraus, dass die Ursache für den Ausfall in einem häuslichen Pflegefall begründet liegt.“ Einen so langen Ausfall zu kompensieren, fällt meist schwer.
Freistellungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
- Akutes Pflegeereignis: ohne Anmeldefrist eine Auszeit von bis zu zehn Tagen nehmen, in einer akut aufgetretenen Pflegesituation (unbezahlte Freistellung, einmal jährlich)
- Pflegezeit: bis zu sechs Monate teilweise oder ganz aus dem Job aussteigen (ohne Lohnausgleich), wenn eine pflegebedürftige Person (mindestens Pflegegrad 1) in häuslicher Umgebung zu pflegen ist
- Familienpflegezeit: wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind (mindestens Pflegegrad 1); Rechtsanspruch auf bis zu 24 Monate, in der pflegende Angehörige ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren
- Begleitung letzte Lebensphase: Angehörige haben einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten weniger zu arbeiten oder auch ganz auszusetzen (ohne Lohnausgleich).
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber auf „Wege zur Pflege“ im Überblick.
Führungskräfte müssen die Aufgaben neu verteilen und andere Beschäftigte stärker belasten oder selbst einspringen. Um die Wahrscheinlichkeit solcher Szenarien zu verringern, ist es wichtig, das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Unternehmen und Einrichtungen zu etablieren. Dazu gehört, Führungskräfte zu schulen, damit sie im Thema sind und Mitarbeitende an die richtigen Stellen im eigenen Hause verweisen können.
Von Spee rät Vorgesetzten, noch weiter zu gehen: „Führungskräfte sollten lernen, das Thema selbst anzusprechen.“ Mitarbeitendengespräche böten dazu beispielsweise eine gute Gelegenheit. „Es reicht, offen zu fragen, ob es ein Vereinbarkeitsthema gibt, das die Beschäftigten bereits haben oder das sich abzeichnet.“ Das sei auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten und signalisiere die Bereitschaft, zu unterstützen. Führungskräften wiederum verschaffe es Zeit und mehr Möglichkeiten, Lösungen zu finden, die Betroffenen helfen – ohne dabei das Team zu überlasten.