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Pflegende Beschäftigte gezielt unterstützen
Wer sich um Angehörige kümmert, braucht dafür Entlastung in der beruflichen Tätigkeit. © Getty Images/FredFroese

Arbeitssicherheit : Pflegende Beschäftigte gezielt unterstützen

Arbeit und Angehörigenpflege zu vereinbaren, zehrt an den Kräften. Pflegende Beschäftigte brauchen Entlastung und aufmerksame Führungskräfte – wie am Oberlandesgericht Köln.

Medikamente richten, das Frühstück vorbereiten, beim Ankleiden helfen. Dann schnell noch zur Apotheke, ein Telefonat mit der Hausärztin erledigen oder ein Schreiben für die Krankenkasse vorbereiten, bevor es ins Unternehmen, die Einrichtung oder an den Schreibtisch im Homeoffice geht. Für Millionen Beschäftigte in Deutschland ist dies Realität. Sie kümmern sich um pflegebedürftige Angehörige und stehen zugleich in einem Beschäftigungsverhältnis – eine Doppelbelastung, die psychisch und physisch an die Substanz gehen kann.

Es ist nicht nur der erhebliche Zeitaufwand, der Betroffene fordert. Neben den eingangs beschriebenen He­rausforderungen wirken auch emotionale Faktoren: Sorgen um den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Eltern, Partnerinnen, Partner oder Kinder begleiten die Betroffenen durch den gesamten Arbeitstag, oft ohne dass sie dort zur Sprache kommen. Denn viel zu häufig schrecken pflegende Beschäftigte davor zurück, ihre Situation offen anzusprechen – zum Beispiel aus Angst vor Nachteilen im Job.

Gelebte Fürsorge am Oberlandesgericht Köln

Beim Oberlandesgericht (OLG) Köln ist das anders. Hier ist sich die Leitung der Probleme pflegender Beschäftigter bewusst und setzt auf eine Kultur der Offenheit und Solidarität. „Anders als bei der Kinderbetreuung gibt es im Bereich der Pflege bislang deutlich weniger tragfähige und alltagstaugliche Entlastungsangebote. Die Folge ist, dass viele Beschäftigte direkt von der Arbeit in die Pflegeverantwortung wechseln und kaum noch Zeit für eigene Erholung, Hobbys oder soziale Kontakte bleibt“, sagt Elisabeth Meyer-Dietz, Koordinatorin für das Gesundheitsmanagement am OLG. Dies führe zu einem dauerhaft hohen Stresspegel.

Porträt von Elisabeth Meyer-Dietz, Gesundheitsmanagerin am Oberlandesgericht Köln. Sie trägt ein pinkes Oberteil und kurze, blonde Haare.
Elisabeth Meyer-Dietz hilft als Gesundheitsmanagerin am Oberlandesgericht Köln pflegenden Angehörigen weiter. © OLG Köln

 

Zudem hat eine derartige Belastung oft auch Auswirkungen auf das gesamte Team. Kommt es bei pflegenden ­Beschäftigten zu Arbeitszeitreduzierungen, kurzfristigen Ausfällen oder eingeschränkter Verfügbarkeit, muss die Arbeit von Kolleginnen und Kollegen aufgefangen ­werden. Damit sich niemand überlastet fühlt, braucht es Aufmerksamkeit, klare Kommunikation und ein hohes Maß an Flexibilität.

Gestaltungsaufgabe der Führungskräfte

Führungskräfte nehmen in dieser Situation eine Schlüsselrolle ein. Sie können viel bewirken, wenn sie ihre Gestaltungsrolle im Sinne einer ­fürsorglichen Arbeitskultur annehmen. Dazu gehört es, Beschäftigte proaktiv über gesetzliche Regelungen wie Pflegezeit und Familienpflegezeit zu informieren und darauf hinzuweisen, dass pflegende Angehörige während der häuslichen Pflege unter bestimmten Umständen über die Unfallkassen gesetzlich unfallversichert sind. „Viele Beschäftigte wissen das nicht. Ebenso tritt die Sorge für die eigene Gesundheit und Sicherheit in den Hintergrund.

Die Bereitstellung entsprechender Informationen trägt zur Entlastung im Rahmen der häus­lichen Pflege bei“, so Olivia Maloku, Leiterin des Sachgebiets Pflegende Angehörige der DGUV. Eine gute Möglichkeit für Betroffene, sich zu informieren, bietet die neue Zeitschrift „Ich pflege“. Dieses Magazin erscheint zweimal im Jahr, enthält Tipps zur Organisation der Pflege, behandelt rechtliche und finanzielle Fragen, stellt Hilfsmittel vor und gibt Tipps zur Selbstfürsorge.

Pflegende Beschäftigte: Aufgaben für Führungskräfte

  • Gespräche anbieten: Ziel ist, Belastungen zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
  • Arbeitsorganisation anpassen: zum Beispiel flexible Arbeits­zeiten, Regelungen zu Home­office, temporäre Teilzeit oder Nutzung von Pflegezeit und Familienpflegezeit
  • Rechtslage erläutern: über Regelungen informieren wie Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage, Pflegezeit, Familienpflegezeit
  • Auf Unterstützungsangebote hinweisen: von Pflegestützpunkten über betriebliche Sozialberatung bis hin zu Pflegelotsen
  • Aufgabenverteilung im Blick behalten: Wenn das Team Mehrarbeit auffängt, regelmäßig die Stimmung und Belastung im Team erfassen und Aufgaben gegebenenfalls priorisieren oder umverteilen.
  • Kultur der Fürsorge: Offen über Angehörigenpflege sprechen, Verständnis wecken und so Vorurteile abbauen sowie Solidarität fördern.

Ein flexibles Arbeitszeitmodell kann ebenfalls helfen, die Belastungen besser zu steuern. Essenziell sei dabei eine Offenheit gegenüber individuellen Lösungen. Die Gesundheitsmanagerin Elisabeth Meyer-Dietz ­plädiert ausdrücklich für ein alternierendes Modell. Am OLG räumt ein solches die Möglichkeit von Telearbeit ein, hält aber gleichzeitig die Bindung zum Team und Unternehmen oder zur Einrichtung aufrecht. Sie sagt: „So verhindern wir, dass Mitarbeitende in der Pflegesituation sozial isoliert werden und die Distanz zum beruf­lichen Umfeld wächst.“ Der offene Austausch im Team sei ­immens wichtig, damit das Team bestenfalls gemeinsam tragfähige Lösungen findet.

Eine diverse Gruppe von sieben Personen sitzt in einem Stuhlkreis zusammen, im Hintergrund ein Sofa, ein Regal und Zimmerpflanzen. Ein Mann spricht und gestikuliert, die anderen hören ihm aufmerksam zu.
In innerbetrieblichen Selbsthilfegruppen können sich pflegende Angehörige mit anderen über ihre Erfahrungen austauschen. © Getty Images/nortonrsx

Soziale Verantwortung übernehmen

Olivia Maloku empfiehlt zudem, die Vorgesetzten im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu schulen: „Organisationen sollten Führungskräfte durch Wissens- und Kompetenzaufbau in ihrer Rolle stärken und gleichermaßen Beschäftigten mit Pflege­verantwortung niedrigschwellige und entlastende ­Beratungs- und Hilfsangebote bereitstellen.“ Dass ­öffentliche Einrichtungen hier eine Vorbildfunktion einnehmen können, zeigt das OLG Köln. Seit mehr als zehn Jahren wird dort ein systematisches Gesundheitsmanagement betrieben, das sich an den Bedarfen der Mitarbeitenden orientiert. Regelmäßige Bedarfs­analysen in den 27 Gerichten des Oberlandesgerichtsbezirks haben früh gezeigt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und ­Pflege für viele ein Thema ist. Seitdem baut das OLG seine Unterstützungsangebote stetig aus.

Bereits 2016 wurden moderierte Angehörigengruppen ins Leben gerufen – ein Selbsthilfe-Angebot, das sich schnell als wirksam erwiesen hat. In den Gruppen können pflegende Beschäftigte in einem geschützten Rahmen über ihre Situation sprechen und Erfahrungen austauschen. Die Gruppen werden von qualifizierten Sozialarbeiterinnen oder sogenannten Sozialen Ansprechpersonen moderiert. Sie werden regelmäßig weitergebildet – unter anderem zum Umgang mit Trauer. Während der Corona-Pandemie etablierte das OLG Online-Formate, die mittlerweile fest zum Angebot gehören.

Förderung durch Betriebliches Gesundheits­management

  • Bedarfe systematisch erfassen: Regelmäßig anonym unter Beschäftigten den Bedarf ermitteln, um herauszufinden, welche Herausforderungen es gibt und welche Unterstützung benötigt wird.
  • Steuerungskreis etablieren: Eine feste Arbeits- oder Steuerungsgruppe zum Thema „Beruf und Pflege“ einsetzen, die Maßnahmen plant, koordiniert und evaluiert.
  • Weiterbildung organisieren: Schulungen für Führungskräfte und ausgewählte Mitarbeitende anbieten. Inhalte können rechtliche Grundlagen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie Gesprächsführung sein.
  • Beschäftigte sensibilisieren: Regelmäßig über interne Medien oder Informationsveranstaltungen zu Themen der häuslichen Pflege informieren, um Hemmschwellen abzubauen und Betroffenen Mut zu machen.
  • Austausch anstoßen: Gesprächsformate während der Arbeitszeit ermöglichen, in denen pflegende Beschäftigte über ihre Erfahrungen und Herausforderungen berichten können.

2018 wurde das Gericht mit dem Otto-Heinemann-Preis für vorbildliche Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ausgezeichnet. Im April 2025 unterzeichnete der Präsident des OLG Köln, Dr. Bernd Scheiff, zudem die Charta „Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW“ und bekräftigte damit das Engagement des Hauses für ein gesundes und fürsorgliches Arbeitsumfeld. Für Meyer-Dietz ist es ein wichtiges Signal, dass sich das OLG öffentlich klar dazu bekennt, Beschäftigte in einer Pflegesituation nicht allein zu lassen – und dass sie auf die Rückendeckung der obersten Führung vertrauen können.

Klicktipp: Das sichere Haus

Die Aktion Das sichere Haus (DSH) informiert über Unfallgefahren in Heim und Freizeit, etwa bei Seniorinnen und Senioren. Kostenlose Broschüren und Zeitschriften wie die „Ich pflege“ geben Tipps und wichtige Hinweise für die Pflege von Angehörigen.

Präventionsexpertin Olivia Maloku betont: „Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bleibt eine der drängendsten sozialen Herausforderungen der kommenden Jahre. Organisationen müssen sie als festen Bestandteil ihrer Verantwortung begreifen.“ Es reiche nicht, gesetzliche Möglichkeiten zu kennen und zu benennen – entscheidend sei, wie sie im Alltag gelebt und ausgestaltet werden. Führungskräfte können Mitarbeitende auch hier durch eine gute Kommunikation und geeignete Rahmenbedingungen unterstützen und damit insgesamt zu einem guten Miteinander beitragen.