Führungskultur : Die richtige Beleuchtung in Büros
Der Arbeitstag neigt sich dem Ende zu, im Büro ist es dunkel geworden, nur die Computerbildschirme leuchten noch hell. Blicken Beschäftigte dort vom Bildschirm in den Raum, müssen sich ihre Augen jedes Mal neu adaptieren, weil die Helligkeit zwischen Arbeitsbereich und Umgebung stark variiert. Das beansprucht die Augen stark – und sollte durch den Einsatz passender Beleuchtung vermieden werden. „Ein komplexes Thema“, sagt Sven Kubin, Referent im Ressort Prävention der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und stellvertretender Leiter des Sachgebiets Beleuchtung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Denn Beleuchtung muss Vorschriften und Regeln gerecht werden und gleichzeitig an arbeitsstättenspezifische Gegebenheiten und Sehaufgaben angepasst sein.“
Ausgleich durch künstliches Licht
Arbeitsstätten müssen eine Sichtverbindung nach draußen haben und über möglichst ausreichend Tageslicht verfügen. Das besagt und erklärt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4. Denn Mangel an Tageslicht hat negative Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden. „Der Arbeitsplatz muss jedoch nicht allein mit Tageslicht ausreichend beleuchtet sein“, so Kubin. „Schon wenn es im Winter früh dunkel wird, wäre das nicht realisierbar, oder wenn Gebäude nachträglich verbaut werden.“ Dann gilt es, mit künstlicher Beleuchtung zu kompensieren – und zwar so, dass Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können: ohne wegen schlechter Sicht zu stolpern, ohne die Augen zu stark zu beanspruchen, ohne Störungen durch Blendung oder Reflexion.
Visuelle und nicht-visuelle Wirkung von Licht
Visuelle Wirkung ermöglicht das Sehen. Dazu gehört das Erkennen von Helligkeit, Kontrasten, Formen, Farbe.
Nicht-visuelle Wirkung (auch: biologische Wirkung): Einfluss auf den Körper, etwa die Regulierung der inneren Uhr, von Hormonen wie Melatonin (Schlafhormon) oder Cortisol (Stresshormon) und somit auf Stimmung, Konzentrations- und Leistungsfähigkeit.
Die DGUV Information 215-220 erklärt die Einflussfaktoren genauer.
„Gleichzeitig tragen die richtige Beleuchtungsstärke und Lichtfarbe dazu bei, dass Beschäftigte sich wohlfühlen“, so der Experte, und verweist auf die visuelle und nicht-visuelle Wirkung von Licht. In Behörden, Verwaltungen oder Unternehmen des öffentlichen Dienstes, wo Schreibtischarbeit häufig den Arbeitsalltag ausmacht, sollte das nicht vernachlässigt werden.
Eine abgehängte, nicht direkt an der Decke montierte, sowohl nach unten in den Raum als auch nach oben strahlende Beleuchtungsanlage sorgt etwa für blendfreies und indirektes Licht. „Das wirkt freundlich und schafft eine Grundhelligkeit, die dann mit mobilen, individuellen Lampen am Arbeitsplatz ergänzt wird“, erläutert Kubin. Auch diese können bestenfalls nach oben und unten leuchten, um Blendung durch direktes Hineinsehen und Reflexionen auf dem Bildschirm zu vermeiden. Zudem blenden matte, reflexionsarme Tischoberflächen weniger. „In Räumen mit Bildschirm- oder Büroarbeitsplätzen darf der UGR-Wert, der die Blendungsstärke einer Leuchte angibt, nicht größer als 19 sein“, erinnert der DGUV-Experte. Der Wert wird vom Hersteller auf den Leuchten angegeben.
Nicht zu starke, nicht zu schwache Beleuchtung
Licht sollte nicht blenden, aber auch nicht zu diffus sein. Denn nur, wenn es stark genug ist, klare Schatten zu erzeugen, sind auch Kanten erkennbar. Wichtig ist das etwa bei Stufen in Bürotreppenhäusern, um das Sturzrisiko zu verringern. „Führungskräfte sollten immer den Ansporn haben, den Status quo noch ein bisschen besser zu machen, damit es auch den Mitarbeitenden noch ein bisschen besser geht“, so Kubin. Für diese Erkenntnisse rät er zu regelmäßigen Begehungen und Nachfragen bei den Beschäftigten.
Klicktipp: Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten
In der Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung werden Kriterien und Anforderungen erklärt.
Die passende Lichtcharakteristik
Auch die richtige Farbtemperatur des Lichts sorgt für Wohlbefinden. Im Bürokontext ist eine Grundbeleuchtung in neutralem Weiß mit einer Farbtemperatur von etwa 4.000 Kelvin (K) ratsam. Da sich persönliche Empfindungen aber unterscheiden und im öffentlichen Dienst die Arbeitszeiten früh beginnen oder spät enden können, sind sogenannte Tunable-White-Leuchten an den einzelnen Arbeitsplätzen nützlich. Per Regler ist die Farbtemperatur individuell einstellbar. „So kann im Verlauf des Arbeitstages von einem Warmweiß mit 2.800 K auf ein Kaltweiß mit 4.000 K gewechselt werden.“ Hinzu kommt ein Mindest-Farbwiedergabeindex von 80 Ra in Büroräumen. Der Wert, der ebenfalls auf den Leuchtmitteln zu finden ist, gibt an, wie naturgetreu Farben erkannt werden.
Wissen sammeln
Für die Umsetzung eines passenden Beleuchtungssystems sollten sich Führungskräfte Unterstützung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der verantwortlichen Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers beziehungsweise den Unfallversicherungsträgern selbst holen. Orientierung liefert eine Tabelle in der ASR A3.4 zu Beleuchtungsanforderungen für verschiedene Tätigkeiten und Arbeitsplätze, orientiert an der EU-Norm DIN EN 12464-1 für Sehkomfort und Sehleistung von Menschen.
Checkliste: Beleuchtung planen
Um den Anforderungen an Helligkeit, Blendungsbegrenzung, Lichtfarbe und Farbwiedergabe gerecht zu werden, sollten folgende Faktoren bei der Planung berücksichtigt werden:
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Die Arbeitsaufgaben: Sehaufgaben, Kommunikations- und Konzentrationsaufgaben, evtl. Flexibilität des Arbeitsplatzes/Desksharing, Schichtarbeit, Art und Beschaffenheit der Arbeitsmittel wie Bildschirme
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Der Mensch: persönliche Bedürfnisse – etwa nach individualisierbarer -Beleuchtung, Wohlbefinden
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Die Möblierung: Reflexion, Farbe, Platzierung der Arbeitsmittel
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Der Raum: Anordnung der Arbeitsplätze, Großraum-/Einzelbüro, Größe, Erfüllung der Tageslichtanforderung, Ästhetik und Architektur, evtl. Einteilung des Raumes nach Funktionen (z. B. Arbeitsbereiche und Wege)
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Das Gebäude: Ausrichtung, Nachbarbebauung, Energieeffizienz, Erfüllung der Tageslichtanforderung
Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen liefert die DGUV Information 215-442.
Führungskräfte sollten zudem dazu motivieren, Pausen und Freizeit vermehrt draußen zu verbringen und Tageslicht aufzutanken. Denn die gesundheitsfördernde Wirkung von Licht entfaltet sich nach wie vor am besten im Freien.
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