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Betten elektronisch bewegen
Werden Betten ohne technische Hilfsmittel bewegt, sollte das immer zu zweit geschehen. © Adobe Stock/Upixa

Gesundheitsschutz : Betten elektronisch bewegen

Das Bewegen von Betten in der Pflege belastet den Muskel-Skelett-Apparat der Beschäftigten. Elektronische Anschubhilfen entlasten den Rücken.

Ein bis zu 140 Kilogramm schweres Bett mit einer darin liegenden Person plus Auflagen wie Matratze und Bettgarnitur zuerst anschieben, damit lange ­Strecken zurücklegen, rangieren, Kurven nehmen, bremsen, vielleicht unerwarteten Hindernissen ausweichen: Im Krankenhaus ist das alltägliche Arbeit – die mit täglicher ­Belastung für das Muskel-­Skelett-System einhergeht.

Betten als Belastung

„Das Bewegen von Krankenbetten gehört zwar nicht zu den Tätigkeiten in der Pflege, die ohne Hilfsmittel als ,sicher gefährdendʻ gelten. Zu diesen gehört etwa eine Person im Bett auf unergonomische Weise aus waagerechter Rückenlage auf die Bettkante setzen oder auf eine Liege heben“, erklärt Dr. Christoph Schiefer, Referat Gestaltung neuer Arbeitsformen beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA). „Aber gerade in der Startphase und in Kurven sorgt auch das Schieben oder Ziehen der Betten für hohe Werte körperlicher Belastung.“ Das zeigte ein Test verschiedener Betten durch die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die DGUV empfiehlt deshalb, Betten nur zu zweit zu bewegen – oder mit technischer Hilfe.

Ohne diese kann auch der Bettentransport zu einer zu hohen Belastung des Rückens, der unteren Lendenwirbel beziehungsweise des gesamten Muskel-Skelett-Systems führen und in Kombination mit weiteren, sicher gefährdenden Tätigkeiten Auslöser einer Berufskrankheit sein.

Auf dem Rücken der Pflege

Allein 2023 lagen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 7.844 Anzeigen auf Verdacht einer bandscheibenbedingten Berufskrankheit durch langjähriges Heben oder Tragen vor. Besonders die Arbeit in der stationären und ambulanten Pflege geht laut Berufskrankheiten-Report mit einem erhöhten Risiko für Lendenwirbelsäulenerkrankungen einher.

Wie Führungskräfte Beschäftigten den Rücken stärken

  • Unterweisen: Nutzung technischer Hilfsmittel, aber auch die Ausführung rückenbelastender Tätigkeiten immer nur zu zweit
  • Übungen/Kurse anbieten: von einfachen Dehnübungen in der Pause bis zu geführten Pflegekursen; angepasst an die jeweilige Tätigkeit, an Alter und körperliche Verfassung
  • Gesundheitstage: für gesundheitsrelevante Aspekte der Arbeit sensibilisieren
  • Infomaterial anbieten: zu Entlastungen bei der Arbeit, Funktionsweise des Muskel-Skelett-Systems, Relevanz von Bewegung und Ausgleich auch in der Freizeit

Schubkraft mit E-Antrieb

Technische Hilfsmittel können entlasten. Um Kranken- oder Pflege­betten rückenschonend zu be­wegen, gibt es etwa elektrische „Bed Mover“, die ähnlich wie ein Hubwagen funktionieren. Akku­betrieben ziehen oder schieben sie das Bett und übernehmen so den kraftaufwendigen Teil des Bett­bewegens. Pflegekräfte stellen die Fahrgeschwindigkeit manuell ein. Bei einigen Modellen können sie auf Plattformen am Bed Mover mitfahren und müssen nur noch steuern. Das hilft auch beim kräftefordernden Rangieren in engen Zimmern, bei dem durch unsymmetrischen Kraftaufwand in beiden Händen höhere Kräfte auf die Wirbel­säule ein­wirken. Bed Mover sind anpassbar an verschiedene Bettgrößen und Breiten, wodurch oft schon eine ­geringe Stückzahl dieser Hilfsmittel in einer Einrichtung ausreicht.

Schutzmaßnahmen klarmachen

Der Bettentransport in einer Einrichtung fällt unter die Lastenhandhabung. Das heißt, es gilt die ­gesetzliche Lastenhandhabungsverordnung. Sie verpflichtet Arbeit­gebende, den Bettentransport in der Gefährdungs­beurteilung zu berücksichtigen und gemäß dem TOP-Prinzip geeignete technische (und folgend organisatorische) Maßnahmen zu treffen – etwa Aus­rüstung wie Bed Mover zu ­stellen, um gesundheitliche ­Schäden am Muskel-Skelett-System zu ver­meiden. „Da es sich bei Bed Movern um Medizinprodukte handelt und diese nur von einge­wiesenem Personal genutzt werden dürfen, müssen Führungskräfte ­dafür sorgen, dass dem Personal der Einsatz der Bed Mover in einer Erst- und in regel­mäßigen Folge­unter­weisungen erklärt wird“, erinnert Schiefer.

Klicktipps

Weiteres Wissen vermitteln verschiedene DGUV Informationen:

Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen

Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen

Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung

Entsprechend einge­wie­sene profes­sionelle Pflegende oder geschulte Fachkräfte vom Fach­handel oder von Hersteller­firmen können vermitteln. Führungskräfte ­müssen außerdem eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Geräte ­gewährleisten.

Auswahl nach Bedarf

Auch wenn sich die Modelle ­ähneln, können sie in Eigengewicht, maxi­maler Zug- oder Schubkraft und Fahrgeschwindigkeit variieren. Beschäftigte sollten bereits aktiv an der Auswahl beteiligt werden, um Zweckmäßigkeit, Handhabbarkeit, sicherheitstechnische Aspekte und Ergonomie zu beurteilen. Denn ­diese Voraussetzungen sorgen dafür, dass Hilfsmittel auch genutzt werden und zur Entlastung beitragen.