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Dürfen Arbeitgebende die Arbeitszeit verändern?
Arbeitgebende dürfen auf sich verändernde Arbeitsbedingungen mit Änderungen reagieren – unter bestimmten Voraussetzungen. © Thomas Walloch

Recht : Dürfen Arbeitgebende die Arbeitszeit verändern?

Die Arbeitszeit der Beschäftigten ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Jedoch gibt es immer wieder Unstimmigkeiten zur konkreten Regelung.

Ändern sich im Unternehmen die Arbeitsbedingungen, müssen Arbeitgebende grundsätzlich die Möglichkeit haben, solche Änderungen umzusetzen. Allerdings hat dieses Recht Grenzen. Die Arbeitszeit ist die Zeit, während der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses für den Betrieb tätig sind. Grundlage dafür ist in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit, jedoch ohne die Pausen, definiert. „Näher bestimmen dürfen Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen …“, heißt es im § 106 der Gewerbeordnung.

Grundsätzlich besteht Weisungsrecht

Somit können Arbeitgebende auch die Lage der Arbeitszeit nach eigenem Ermessen festlegen. Vorausgesetzt, im Arbeitsvertrag steht nur die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit und nicht die konkrete Einsatzzeit – also an welchen Tagen von wann bis wann zu arbeiten ist. Bei bloßer Angabe der Dauer darf die Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage verteilt werden.

Wenden Beschäftigte ein, dass sie jahrelang zu bestimmten Zeiten gearbeitet haben, ändert das hieran nichts. Auch wenn die Lage der Arbeitszeit für eine lange Zeitdauer nicht abgeändert wurde, bedeutet dies keinen Verzicht auf das gesetzlich zustehende Weisungsrecht der Arbeitgebenden zur Festlegung der Arbeitszeit.

Einvernehmliche Regelungen finden

Arbeitsverhältnisse sind ein Geben und Nehmen. Möchten Führungskräfte die Arbeitszeit verändern, sollten sie generell Rücksicht auf die Belange der einzelnen Beschäftigten nehmen. Das heißt, die Veränderung sollte nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung führen.

Nicht verändern dürfen Arbeitgebende die Arbeitszeit, wenn diese genau im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Sieht ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine gesetzliche Vorschrift ausdrücklich etwas anderes vor, sind Unternehmen und Institutionen an diese Regelung der Arbeitszeit gebunden.

Was sein muss und was sein darf – Sabine Hockling, Sachbuchautorin undWirtschaftsjournalistin (stern, Woche, Zeit online), bringt es auf den Punkt.