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Mit der Gleichstellungsbeauftragten zusammenarbeiten
Eine 100-prozentige Geschlechterparität gibt es zwar selten – aber Gleichstellungsbeauftragte helfen dabei, bestmögliche Be­dingungen zu schaffen. © Adobe Stock/Robert Kneschke

Führungskultur : Mit der Gleichstellungsbeauftragten zusammenarbeiten

Gleichstellungsbeauftragte im Unternehmen unterstützen Führungskräfte dabei, gerechte und vielfältige Arbeitsbedingungen im Team zu stärken.

Bei Personalversammlungen, bei Ausschreibungen, in Vorstellungsgesprächen: Es gibt zahlreiche Anlässe, bei denen Führungskräfte und Gleichstellungsbeauftragte zusammenkommen. Doch was genau sind ihre Aufgaben? Und wo überschneiden sie sich mit denen von Führungskräften?

„Frauenquote“ ist so ein Begriff, den viele Menschen mit Gleichstellung assoziieren. In der Tat ist die Re­präsentanz von Frauen auf allen ­Hierarchiestufen eines der Kern­ziele von Gleichstellungsbeauftragten . „Wenn Frauen im öffentlichen Dienst unterrepräsentiert sind, müssen sie hier in Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung bevorzugt eingesetzt werden“, sagt Roswitha Bocklage, Leiterin Stabsstelle Gleich­stellung und Antidiskriminierung der Stadt Wuppertal. Gleich­zeitig betont sie: „Das hört sich einfach an, ist es aber nicht.“ Bei Vor­stel­lungsgesprächen etwa muss die Auswahlkommission, der Bocklage angehört, viele Faktoren in die Waagschale werfen: „Welche Er­fahrungen werden gebraucht, wen ­können wir uns am besten für die Position vorstellen? Und gibt es ­Rollenstereotype, die wir der Person unbewusst zuschreiben?“

Portrait-Bild von Roswitha Bocklage. Sie hat kurzes dunkles Haar und lächelt in die Kamera.
Roswitha Bocklage ist Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung und Antidiskriminierung der Stadt Wuppertal. © Stefanie vom Stein, Stadt Wuppertal

Hebel zur Fachkräftegewinnung

Es gilt also, die wirtschaftlichen und die sozialen Ziele des Unter­nehmens auszubalancieren. Diese Herausforderung müssen auch Führungskräfte stemmen. Idealerweise erkennen diese das Thema Gleichstellung dabei als das an, was es ist: ein wichtiger Hebel zur Fachkräftegewinnung und -sicherung. „Hier ist die öffentliche Verwaltung auf einem guten Weg“, sagt Roswitha Bocklage. Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, Teilzeitoptionen für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – laut der Gleichstellungsbeauftragten unverzichtbar, um sich als Arbeit­geberin gut zu ­positionieren. Daher sollten auch die Führungskräfte diese Haltung in ihre Teams tragen und nach außen repräsentieren.

Wichtig ist: Gleichstellungsbeauftragte im öffentlichen Dienst können vom Bund oder den Kommunen bestellt beziehungsweise gewählt werden. Entsprechend sind sie entweder dem Bundes- oder dem ­jeweiligen Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet. Dadurch können sich die Vorgaben und Ziele, für die sich die Gleichstellungsbeauftragten einsetzen, unterscheiden.

Aufgaben und Rechte von Gleichstellungsbeauftragten

Öffentliche Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen die Position der Gleichstellungsbeauftragten besetzen. Sie werden entweder per Auswahlverfahren unbebefristet eingestellt oder für vier Jahre gewählt. Gleichstellungsbeauftragte haben mindestens eine Stellvertretung.

Kernaufgaben: Die Ziele des Bundes- bzw. Landesgleichstellungsgesetzes erfüllen, zum Beispiel:

  • Geschlechterparität und Diversität fördern, sprich: Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Einschränkungen, Herkunft, Religion etc.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen
  • Arbeitgebende/Führungskräfte dazu beraten

Rechte:

  • Gleichstellungsbeauf­tragte sind in vielen Bundesländern nicht ­weisungsgebunden.
  • Sie haben ein Widerspruchsrecht bei Maß­namen, die o. g. Ziele gefährden könnten.

Beratungsfunktion aktiv nutzen

In Wuppertal wurde – wie in vielen anderen Behörden – ein Gleichstellungsplan aufgesetzt. „Führungs­kräfte sollten wissen, was in diesem Plan steht, und die Ziele nicht tor­pedieren“, so Bocklage. „Sie können Gleichstellung aktiv unterstützen, indem sie ihr tägliches Handeln hinterfragen: Wen stelle ich in meinem Team nach vorne, wie kann ich Menschen mit Familienverantwortung unterstützen, wie Konflikte befrieden?“ Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten sich Führungskräfte nicht scheuen, sich von der Gleichstellungsbeauftragten unterstützen zu lassen. Gab es etwa einen Fall von sexueller Belästigung, können sie zum weiteren Vorgehen beraten.

Diskriminierungsfreie Bewerbungen möglich machen

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierung beim ...

Aber auch abseits von aktuellen Problemen lohnt sich der Austausch. „Wir haben in Wuppertal das Format ,Mittagsgesprächeʻ eingeführt. Wir haben gemerkt, dass wir den Austausch mit den Führungskräften ­fördern müssen, wenn wir eine einheitliche Unternehmenskultur anstreben“, so Bocklage. Denn Führungskräfte wissen am besten, was in ihrem Team gut funktioniert und wo es knirscht – und können mit guten Beispielen andere Führungskräfte inspirieren. Dann kann Roswitha Bocklage ansetzen und Vorschläge für Veränderungen machen. „Das Wichtigste ist die Bereitschaft zu ­lernen. Sowohl meinerseits als auch vonseiten der Führungskräfte.“