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Bei Alleinarbeit nicht auf sich gestellt
Wer nachts allein im Labor arbeitet, ist besonders gefährdet. © Getty Images/AzmanL

Arbeitssicherheit : Bei Alleinarbeit nicht auf sich gestellt

Wer alleine arbeitet und keine weiteren Personen in der Nähe hat, ist besonderen Risiken ausgesetzt. Wie Alleinarbeit sicher gestaltet werden kann.

Beschäftigte in Laboren, Krankenhäusern, Forstämtern, Archiven oder auf Bauhöfen arbeiten häufig außerhalb der Ruf- und Sichtweite anderer Personen. Auch Sicherheitskräfte in Nacht- und Wochenendschichten sind oftmals allein unterwegs. Damit verbunden ist ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung – aber auch ein besonderes Risiko, das Führungskräfte aktiv in den Blick nehmen müssen.

„Von Alleinarbeit spricht man, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit ohne direkte Unterstützung oder Aufsicht anderer Personen verrichten und keine unmittelbare Hilfe zu erwarten ist“, erläutert Jacqueline Kane, Stellvertretende Sachgebietsleiterin für Personen-Notsignal-Anlagen bei der BG BAU. Das kann sowohl auf weitläufigen Geländeabschnitten wie in der Forstwirtschaft gelten als auch in geschlossenen Gebäuden, etwa bei Laborarbeiten oder bei der Reinigung leerer Verwaltungsgebäude in den Abend- oder Nachtstunden. „Entscheidend ist dabei die Erreichbarkeit im Notfall.

Checkliste: Gefährdung bei Alleinarbeit beurteilen

  • Arbeitsorte, -zeiten  und Tätigkeiten klar dokumentieren
  • Kommunikationsmöglichkeiten für Notfälle (telefonisch, technisch oder persönlich) schaffen
  • Verwendung einer Personen-Notsignal-­Anlage prüfen
  • Organisatorische Kontrollmechanismen (Kontrollgänge/Melde­systeme) festlegen
  • Rettungskonzept erstellen, das Zuständigkeiten definiert
  • Beschäftigte regelmäßig unterweisen und in Erster Hilfe schulen
  • Psychische Belastungsfaktoren bewerten und Schutzmaßnahmen ableiten

Größere Risiken allein auf der Etage

Jacqueline Kane kennt als Architektin, Bauleiterin und Aufsichtsperson bei der BG BAU die Risiken der Alleinarbeit, kann Gefährdungen einordnen und weiß, worauf es im Notfall ankommt. „Erhöhte Risiken können auch dann bestehen, wenn Beschäftigte zwar im gleichen Gebäude, aber auf verschiedenen Etagen arbeiten“, erläutert Kane. „Dies kommt häufig in Laboren vor.“

Ein Beispiel: Eine Laborkraft arbeitet nachts allein im Gebäude, stolpert und erleidet einen Oberschenkelbruch. „Ist das Handy im Mantel in der Garderobe, da der Empfang im Gebäude schlecht ist, kann sie nicht Hilfe rufen“, so Kane. Ohne andere Personen auf der Etage kann niemand Hilfe leisten.

Ein Wachmann nachts bei der Alleinarbeit in einem Kellergang. Er trägt eine Jacke mit der Aufschrift ‚Security‘ und leuchtet mit einer Taschenlampe auf eine Stahltür.
Wachleute allein auf Kontrollgängen sollten sich regelmäßig bei Kolleginnen und Kollegen melden. © Foto: Adobe Stock/Andrey Popov

Rasche Erste Hilfe ermöglichen

Alleinarbeit in der Nacht, dazu schlechter Handyempfang im Gebäude – in dieser Situation wären besondere Schutzmaßnahmen erforderlich gewesen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ muss die Führungskraft dafür sorgen, dass nach einem Unfall „unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung“ veranlasst wird. Kane: „Im Beispiel der Laborkraft hätte die Führungsperson mit technischen Meldeeinrichtungen oder organisatorischen Maßnahmen – etwa mit regelmäßigen gegenseitigen Kontrollbesuchen der Kolleginnen und Kollegen im Gebäude – gewährleisten müssen, dass der Notfall rechtzeitig bemerkt wird, Hilfe herbeigerufen und sie an den Einsatzort geleitet werden kann.“

Wann aber liegt eine erhöhte oder gar kritische Gefährdung vor, die zusätzliche Maßnahmen erforderlich macht? „Dafür gibt es Orientierungshilfen“, so Kane. Bei manchen Tätigkeiten – etwa klassische Hausmeisterdienste mit Kontrollgängen – besteht tagsüber ein eher geringes Risiko, während es nachts erhöht sein kann.

Klare Regelungen treffen – ein Gespräch mit Jacqueline Kane

Frau Kane, welche Verantwortung haben Führungskräfte für Beschäftigte in Alleinarbeit?
Führungskräfte haben eine zentrale Rolle bei der Organisation sicherer Alleinarbeit. Auch wenn Vorgesetzte nicht selbst vor Ort sind, bleibt ihre Fürsorgepflicht bestehen. Sie haben die Pflicht, Arbeitsbedingungen regelmäßig zu prüfen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten. Dazu gehören eine Gefährdungsbeurteilung, regelmäßige Unterweisungen zur sicheren Ausführung der Tätigkeiten und zur Bedienung von Sicherheitsgeräten sowie klare Regelungen zur Erreichbarkeit und Kommunikation während der Arbeitszeit.

Welche Regelungen wären denkbar?
Das sind etwa Mechanismen zur sofortigen Alarmierung bei Notfällen, außerdem andere technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Als technische Maßnahme wirksam wäre der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen nach der DGUV Regel 112-139. Diese tragbaren Geräte registrieren Lageveränderungen oder Bewegungslosigkeit und lösen automatisch einen Alarm aus, wenn keine Rückmeldung erfolgt. Sie müssen regelmäßig kontrolliert und richtig konfiguriert werden. Auch andere technische Systeme können unterstützen: GPS-Tracking, Funkmeldesysteme, Kameras oder spezielle Smartphone-Apps für Notfallmeldungen. Eine datenschutzkonforme Anwendung ist dabei unerlässlich.

Was ist organisatorisch und persönlich möglich?
Regelmäßige Kontrollgänge durch Kolleginnen und Kollegen, Bewegungslosmelder, verlässliche Meldezeiten per Telefon oder Funk sowie abgestimmte Bereitschaftsdienste stellen eine einfache, aber wirkungsvolle Absicherung dar. Besonders in kleinen Einheiten sollte die gegenseitige Information über Arbeitsorte und Zeiträume selbstverständlich sein. Als persönliche Maßnahmen wären Schulungen in Erster Hilfe, Deeskalation und Notfallverhalten empfehlenswert. Sie stärken die Handlungskompetenz der Beschäftigten.

Folgen von Isolation lindern

Erhöhte Risiken liegen auch dann vor, wenn die Arbeit selbst mit Gefährdungen verbunden ist: Reparaturen an Heizungen, Arbeiten mit motorgetriebenen Werkzeugen, potenzielle Konfrontationen in Pflegeeinrichtungen oder im Sicherheitsdienst. Auch die psychische Belastung kann eine erhebliche Rolle spielen. Wer regelmäßig allein arbeitet, erlebt soziale Isolation, kann Stresssymptome entwickeln oder reagiert in Notlagen zögerlicher.

Klicktipp: Notrufmöglichkeiten bei der Alleinarbeit

Vorschriften, Regeln und Informationen zur Alleinarbeit in der DGUV Information 212-139 Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen“.

„Dann ist es Aufgabe von Vorgesetzten zu beurteilen, wie Notfälle aussehen könnten: Wäre die Person in einem solchen Fall noch eingeschränkt handlungsfähig, wie im Beispiel der Laborkraft?“, so Kane. „Oder wäre sie gar nicht mehr handlungsfähig, wovon zum Beispiel beim Absturz aus großer Höhe auszugehen ist, etwa bei Baumpflegearbeiten?“ In letzterem Fall liegt eine kritische Gefährdung vor, die mindestens eine Kameraüberwachung oder eine Personen-Notsignal-Anlage notwendig macht. „Sonst steht die Alleinarbeit insgesamt infrage“, so Kane. In diesem Fall müsste eine zweite Person vor Ort sein.

Sichere Alleinarbeit verlangt Aufmerksamkeit, technische Unterstützung und eine gelebte Sicherheitskultur. Führungskräfte müssen sowohl die physische als auch die psychische Belastung systematisch erfassen und vorausschauend handeln. Wo Kolleginnen und Kollegen allein tätig sind, ersetzt gute Planung und organisatorische wie technische Unterstützung den unmittelbaren Beistand – und sorgt dafür, dass niemand auf sich allein gestellt bleibt.