Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft Unternehmen und Einrichtungen ab 50 Beschäftigten. Seit dem 17. Dezember 2023 benötigen sie ein sicheres internes Meldesystem.
Unternehmen dürfen nicht einfach Drogentests in der Belegschaft durchführen. Wenn Beschäftigte sichtlich unter Einfluss von Drogen stehen, können sie aber handeln.
Das Onlinezugangsgesetz und das E-Government-Gesetz verpflichten Behörden dazu, ihre Dienstleistungen digital anzubieten. Wie Führungskräfte die Belegschaft für den Wandel gewinnen.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bremst Flexibilisierung nicht aus. Wer Arbeitszeit erfasst, behält die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten besser im Blick.